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Weil-Freispruch soll nicht überschätzt werden

(Keystone-SDA) Raoul Weil ist ein freier Mann. Der ehemalige UBS-Topmanager kann nach dem Urteil in Florida in die Schweiz zurückreisen. Dies ist ein Lichtblick für die Schweizer Banken. Der Schlusspunkt im Steuerstreit ist damit aber längst noch nicht gesetzt.

Die Bedeutung des Freispruchs sei nicht zu überschätzen, sagte Peter V. Kunz, Wirtschaftsrechtsexperte der Universität Bern, am Dienstag. Für den Finanzplatz Schweiz etwa habe er kaum Auswirkungen, denn die Banken ringen seit Jahren mit den US-Behörden um Lösungen. Noch dauert dieser Prozess an.

Die UBS, die ehemalige Arbeitgeberin von Raoul Weil, hat sich bereits 2009 aussergerichtlich mit der US-Justiz geeinigt – gegen eine Zahlung von 780 Mio. Dollar. Der Freispruch für den ehemaligen Chef der Vermögensverwaltung sei insofern aber auch positiv für die UBS, als dass keine neuen negativen Tatsachen ans Licht gekommen seien.

Roland Meier, Sprecher der Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) sagte, die Folgen des Urteils für den Steuerstreit Schweiz-USA seien offen. Der Freispruch sei jedenfalls “nicht negativ”.

Für Peter V. Kunz könnte sich die US-Staatsanwaltschaft aber provoziert fühlen, doch noch einen Schuldigen zu finden. Es könnte daher zu neuen Anklagen kommen – aber wohl eher gegen Personen des mittleren Managements von Banken, da die obersten Hierarchiestufen nun als schwierig fassbar gelten würden.

Freispruch nach einer Stunde

Die Geschworenen am Bundesgericht in Fort Lauderdale (Florida) kamen jedenfalls überraschend schnell zu einem Urteil: Raoul Weil wurde am Montag nach nur einer Stunde Beratung vom Vorwurf der Beihilfe zu Steuerbetrug freigesprochen. Weil und seine Frau brachen in Tränen aus. Die Staatsanwälte blieben konsterniert sitzen.

Dem Urteil war ein spannendes Duell der Parteien vorangegangen. Beide Seiten, Anklage und Verteidigung, hatten je zwei Stunden Zeit, um den Geschworenen nochmals ihre Sicht der Dinge zu präsentieren. Der Freispruch lag aber schon früh in der Luft.

In den Schlussplädoyers konnte die Verteidigung Punkte sammeln, während die Anklage farblos blieb, wie der Korrespondent der Nachrichtenagentur sda berichtete. Das Schlusswort der Verteidigung war hart: Weils Anwalt Matthew Menchel bezeichnete den Kronzeugen Martin Liechti als Kriminellen und Lügner.

Fair und unvoreingenommen

Für den Genfer Professor Xavier Oberson zeigt der Prozessausgang, dass die Gerichte in den USA gut funktionierten. Weil habe ein faires Verfahren erhalten, das Urteil sei transparent und unbefangen ausgefallen.

Weniger gut sei das Verdikt hingegen für Whistleblower, also für sogenannte Enthüller, sagt der Experte für schweizerisches und internationales Steuerrecht an der Universität Genf. Aussagen von Zeugen wie Martin Liechti, die im Rahmen eines Non-Prosecution Agreements (NPA) einer Strafverfolgung entgehen, erhalten in Zukunft möglicherweise weniger Gewicht.

Kritik an der Schweiz

Bei einem Schuldspruch hätten Raoul Weil bis zu fünf Jahre Gefängnis gedroht. Mit dem Freispruch bekommt er jetzt aber seinen Pass und die hinterlegte Kaution von 10,5 Millionen Dollar zurück.

Weil sparte nach Prozessende nicht mit Kritik an die Adresse der Schweiz: Nach einem Dank an seine Freunde sagte er, es sei ein Hohn, dass Leute in die USA reisten, dort das Schweizer Bankgeheimnis verletzten sowie Geldwäscherei zugeben könnten, aber dann in der Schweiz nicht verfolgt würden.

Derweil ist unklar, ob der Kronzeuge Martin Liechti, der gegen Raoul Weil ausgesagt hat, in der Schweiz ein Verfahren zu befürchten hat. Peter V. Kunz wäre nicht erstaunt, wenn es zu Ermittlungen käme. Bei Verletzung des Bankgeheimnisses wären die kantonalen Behörden zuständig.

Liechti war bis 2008 Amerika-Chef der UBS-Vermögensverwaltung und hatte seinen früheren Freund und direkten Vorgesetzten Raoul Weil am meisten belastet.

“Es ist eine schöne Geschichte, von der US-Regierung schön ausgemalt”, spottete Weils Anwalt Menchel. Dieses Verfahren habe das Leben seines Mandanten zerstört und dessen Ruf geschädigt. Weil kann sich des Freispruchs nun aber sicher sein: Ein Nachzug an eine nächste Instanz ist nicht möglich.

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