Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Wikileaks-Gründer Assange kann ausgeliefert werden

(Keystone-SDA) Wikileaks-Gründer Julian Assange darf von Grossbritannien nach Schweden ausgeliefert werden. Dies hat ein Gericht in London am Donnerstag entschieden. Assanges Anwälte kündigten umgehend Berufung an.

Die Vorwürfe der Vergewaltigung und der sexuellen Belästigung rechtfertigten eine Auslieferung, sagte Richter Howard Riddle. Diese diene nicht der blossen Befragung in Schweden, wie von Assange ins Feld geführt, sondern habe eine Anklage zum Ziel.

Zwei Schwedinnen beschuldigen den 39-Jährigen, er habe im Sommer des letzten Jahres mit ihnen gegen ihren Willen ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt. Eine der beiden Frauen soll der Australier zudem vorsätzlich belästigt haben.

Angst vor Auslieferung in die USA

Assange argumentiert, in Schweden würde ihn kein fairer Prozess erwarten. Zudem könne er unter Umständen von Schweden aus in die USA überstellt werden, wo er fürchten müsse, wegen der Veröffentlichung zahlreicher Geheimdokumente zum Tode verurteilt zu werden.

Die US-Staatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben zwar Ermittlungen aufgenommen, jedoch bislang weder Anklage erhoben noch eine Auslieferung beantragt.

Assange hatte sich die US-Regierung zum Feind gemacht, als er auf der Enthüllungsplattform Wikileaks vertrauliche und geheime Dokumente zum Krieg im Irak sowie Depeschen amerikanischer Diplomaten veröffentlichte.

Enttäuschter Assange

Der Internetaktivist zeigte sich nach der Verhandlung enttäuscht. “Die Auslieferung eines Menschen ist eine grosse Sache. Sie verdient weit grösseren Aufwand als das Ausfüllen eines zweiseitigen Formulars von einem Mitglied des Beamtenapparates”, sagte er mit Blick auf das Zustandekommen des Haftbefehls gegen ihn.

Vor dem Gerichtsgebäude in London versammelten sich am Donnerstag Anhänger von Assange und zeigten Transparente mit der Aufschrift “Lasst Julian Assange frei”.

Assange muss nun innerhalb von sieben Tagen Berufung einlegen. Das Gericht muss dann in weiteren 40 Tagen entscheiden, ob es die Berufung annimmt. Zumindest bis zu dieser Entscheidung kann Assange vorerst in Grossbritannien bleiben, wo er seit Dezember unter strengen Auflagen auf dem Anwesen eines Freundes lebt.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft