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Xamax muss Ex-Captain Barea entschädigen

(Keystone-SDA) Der Fussballklub Neuenburg Xamax muss seinem früheren Captain Eddy Barea 44’000 Franken Entschädigung zahlen. Laut Bundesgericht hat Barea 2006 zu Recht fristlos gekündigt, nachdem er vom damaligen Trainer aus der ersten Mannschaft verbannt worden war.

Im Februar 2006 war es beim Spiel Xamax gegen die Zürcher Grasshoppers zum Eklat gekommen, nachdem sich Barea in der Halbzeit der Forderung des damaligen Trainers Miroslaw Blazevic widersetzt hatte, bei Freistössen konsequent die Abseitsfalle zu stellen.

Blasevic nahm Barea aus dem Spiel und verbannte ihn endgültig aus der ersten Mannschaft. In der Presse stellte Blasevic Barea als Verräter und Idioten dar, wofür der Trainer zu 300 Franken Busse verurteilt wurde. Ende März 2006 kündigte Barea bei Xamax fristlos.

Unzumutbare Situation

Das Neuenburger Kantonsgericht verurteilte den Klub im vergangenen Dezember zur Zahlung von 44’000 Franken Lohnnachzahlung und Entschädigung an Barea. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt und die Beschwerde von Xamax abgewiesen.

Laut den Richtern in Lausanne steht zunächst fest, dass der einmalige Ungehorsam von Barea anlässlich des Spiels nicht allzu schwer wiegt. Seine fristlose Kündigung wegen der vom Trainer ergriffenen Sanktionen sei als gerechtfertigt zu betrachten.

Um seinen Wert zu behalten, müsse es einem professionellen Spieler der ersten Liga möglich sein, auch mit der ersten Mannschaft spielen und trainieren zu können. Barea sei diese Möglichkeit unwiederbringlich genommen worden. Das Verhalten des Klubs habe den Vertrag mit Barea seines Sinnes entleert.

Hinzu komme die von Blazevic auf dem Weg der Presse begangene Verletzung seiner Persönlichkeit. Die Situation bei Xamax sei für Barea unzumutbar geworden, so dass man von ihm nicht mehr habe verlangen können, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. (Urteil 4A_53/2011 vom 28.4.2011; BGE-Publikation)

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