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Zürcher halten an Polizei- und Justizzentrum fest

Dieser Inhalt wurde am 04. September 2011 - 17:20 publiziert
(Keystone-SDA)

Die Zürcher Stimmberechtigten halten am Projekt eines Zürcher Polizei- und Justizzentrums (PJZ) fest. Sie haben am Sonntag mit 54,2 Prozent die Aufhebung des entsprechenden Gesetzes abgelehnt und damit für die Weiterverfolgung des Grossprojekts votiert.

Gegen die Aufhebung des Gesetzes stimmten 119'487 Zürcherinnen und Zürcher, dafür waren 101'066. Die Stimmbeteiligung betrug 27,31 Prozent. Damit sprach sich die Mehrheit der Stimmenden dafür aus, das PJZ zu bauen.

Das PJZ-Gesetz war im November 2003 von den Stimmenden mit 55,7 Prozent Ja gutgeheissen worden. Es ging dabei um einen Grundsatzentscheid für die Zusammenlegung der heute über die ganze Stadt verzettelten Räumlichkeiten der Strafverfolgungsbehörden und der Polizei. Errichtet werden soll das Zentrum auf dem Areal des Güterbahnhofs.

Gezerre seit 2003

Mit dem Gesetz verbunden war ein Rahmenkredit von 490 Millionen Franken. Seit dem Volksentscheid ist ein Gezerre um das Projekt im Gange. Realisiert werden konnte es bisher nicht. Aber im Laufe der Detailplanung verteuerte es sich massiv.

Am 20. September 2010 lehnte das Kantonsparlament einen Objektkredit in der Höhe von knapp 570 Millionen Franken knapp ab. Der Regierungsrat sah sich deshalb gezwungen, die Aufhebung des Gesetzes zu beantragen.

Nun wird die Regierung dem Kantonsrat für den gleichen Objektkredit erneut vorlegen, sagte Regierungsrat Markus Kägi nach der Abstimmung sagte. Per Referendum könnten sich die Stimmberechtigten dann zum konkreten Projekt äussern. Er hoffe, das neue PJZ werde 2016/17 bezugsbereit sein, sagte Kägi.

Schlappe für Steuersenker

Keine Chance hatte der Bund der Steuerzahler mit seiner Volksinitiative "Für einen wettbewerbsfähigen Kanton Zürich". Das Stimmvolk fegte die angestrebte Halbierung der Vermögenssteuer mit grade mal 30,90 Prozent Zustimmung vom Tisch.

Problemlos passierte dagegen mit 61,39 Prozent Ja das revidierte Sozialhilfegesetz. Vorläufig Aufgenommene werden damit künftig gemäss den Richtlinien des Sozialhilfegesetzes statt gemäss Asylfürsorge unterstützt. Der Gegenvorschlag der SVP, welcher den Systemwechsel für die Unterstützung ausklammerte, wurde mit 38,34 Prozent Zustimmung bachab geschickt.

Die Aufhebung des Gesetzes über die Hauswirtschaftliche Fortbildung schliesslich wurde mit 50,1 Prozent Prozent angenommen. Dabei geht es um Kurse für Erwachsene und schulentlassene Jugendliche. Neu ist nun der Kanton nicht mehr beitragspflichtig, die Gemeinden können die Kurse aber in eigener Regie weiterführen.

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