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Zuger Obergericht schickt jungen Mann wegen Mordes ins Gefängnis

(Keystone-SDA) Niederlage für einen 23-jährigen Angeklagten vor dem Zuger Obergericht: Es sprach ihn wegen Mord, Raub, Körperverletzung und Diebstahl schuldig und schickt ihn für 15 Jahre ins Gefängnis. Sein Verteidiger versuchte vergeblich, eine Strafsenkung zu erreichen.

Mit dem Urteil, das am Samstag veröffentlicht wurde, bestätigt das Obergericht ein Urteil des Zuger Strafgerichtes vom März 2010. Auch dieses hatte den Schweizer bereits schuldig gesprochen und ihm eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren auferlegt.

Der Anwalt des jungen Mannes zog den Fall an die nächsthöhere Instanz weiter und versuchte vergeblich, die Tat seines Mandanten als Totschlag darzustellen und eine Strafsenkung auf sieben Jahre Freiheitsstrafe zu erreichen.

Totes Opfer weitergewürgt

Der Angeklagte hatte zugegeben, im Herbst 2007, also als er knapp 20 Jahre alt war, in einem Hauseingang in Zug einen 52-Jährigen in den Schwitzkasten genommen und so getötet zu haben.

Den Toten schleppte er in den Keller, wo er ihn noch mehrere Minuten weiterwürgte. Danach nahm er der Leiche die Schlüssel ab und räumte die Wohnung aus. Die Beute hatte einen Wert von knapp 50’000 Franken.

Sein Anwalt argumentierte, dass der Angeklagte die Tötung nicht geplant habe – sondern dass er sich vielmehr für einen früher begangenen Diebstahl habe entschuldigen wollen in der Hoffnung, das Opfer ziehe eine Strafanzeige zurück. Dann seien seinem Mandanten aber die Sicherungen durchgebrannt.

Das Obergericht beurteilte die Tat jedoch anders. Der Angeklagte habe mit direktem Vorsatz gehandelt, schreibt es im Urteil. Es sei dem Angeklagten einzig darum gegangen, den ihm körperlich unterlegenen Mann zu töten, um an dessen Vermögenswerte zu gelangen.

Zwei Mittäter ebenfalls verurteilt

Der Verurteilte war an diesem Abend zwar der Haupttäter, zwei Freunde von ihm waren jedoch ebenfalls mit von der Partie gewesen. Die beiden Jugendlichen im Alter von 15 und 16 Jahren halfen dem Drahtzieher, die Leiche in den Keller zu schleppen und die Wohnung auszuräumen.

Sie hätten das gesamte Geschehen willentlich mitgetragen und sich auch daran beteiligt. Den jüngeren Komplizen verurteilte das Gericht zu einem Jahr Freiheitsstrafe, der Höchststrafe für einen unter 16-Jährigen.

Der Ältere, der erst kurz vor der Tat 16 geworden war, erhielt eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren.

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