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Zwei Aargauer Polizisten wird fahrlässige Tötung vorgeworfen

(Keystone-SDA) Baden AG – Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat zwei Polizisten der Regionalpolizei wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Anfangs Dezember müssen sie sich wegen dem Tod eines 41-Jährigen Mannes, den die beiden Polizisten festnehmen wollten, vor dem Bezirksgericht Baden verantworten.
Die Staatsanwaltschaft fordert für beide Polizisten bedingte Geldstrafen, wie das Bezirksgericht Baden mitteilte. Einem Polizist droht eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 80 Franken. Dem anderen Polizisten eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 90 Franken.
Beide Polizisten sollen zudem eine Busse von 1’000 Franken berappen und eine Probezeit von 2 Jahren erhalten. Ein 41-jähriger Mann hatte in den Morgenstunden des 11. Septembers 2007 in Fislisbach AG bei einer Festnahme einen lagebedingten Erstickungstod erlitten.
Im Garten bedrohte er die beiden herbeieilenden Polizisten mit einem Holzbrett, welches er erst fallen liess, als die Beamten die Waffe zogen. Zwischen der Polizei und dem aufgebrachten Mann kam es darauf zu einem minutenlangen Kampf.
Die beiden Polizisten fixierten den Mann schliesslich in Bauchlage mit auf dem Rücken gefesselten Händen. Als die Notfallärztin eintraf, war der Mann tot. Er starb durch ein lagebedingtes Ersticken, wie eine Untersuchung des Institutes für Rechtsmedizin (IRM) in Bern zeigte.

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