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Zweijährige Bewährungsstrafe für No-Angels-Sängerin gefordert

(Keystone-SDA) Darmstadt – No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa muss ihre Strafe vermutlich nicht im Gefängis verbüssen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädierten am Mittwoch im Prozess gegen die 28-Jährige auf eine Bewährungsstrafe, weil sie einen Mann beim Sex mit HIV angesteckt haben soll.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, die eine zweijährige Bewährungsstrafe forderte, machte sich die Sängerin der versuchten gefährlichen Körperverletzung und der vollendeten gefährlichen Körperverletzung schuldig. Sie soll mit zwei Männern ungeschützten Sex gehabt haben, obwohl sie von ihrer HIV-Infektion wusste.
Einer der beiden Partner soll sich bei Benaissa angesteckt haben. Ein Sachverständiger kam in seinem am Mittwoch vorgelegten Gutachten zu dem Schluss, dass sich der Mann “mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit” bei ihr infizierte.
Als strafmildernd wertete Staatsanwalt Peter Liesenfeld vor allem das Geständnis der Angeklagten. Die Sängerin habe “Schuldeinsicht” gezeigt, sagte er in seinem Plädoyer. Die Sängerin hatte bereits am ersten Prozesstag gestanden, trotz der ihr bekannten HIV-Infektion ungeschützten Sex gehabt zu haben.
Am Mittwoch sagte sie in ihrem Schlusswort an die Adresse ihres Ex-Partners: “Ich kann mich nicht entschuldigen, weil es keine Entschuldigung gibt.” Sie habe einen “riesigen Fehler” gemacht und wünsche sich, die Zeit zurückdrehen zu können. “Es wird mir immer leid tun.”
Die Anwälte der Sängerin forderten kein konkretes Strafmass. Benaissas Anwalt betonte aber in seinem Plädoyer, er halte es für ausgeschlossen, dass die Strafe nicht zur Bewährung ausgesprochen werde.
Er begründete dies ebenfalls vor allem damit, dass Benaissa ein “voll umfängliches Geständnis” abgelegt habe. Seine Mandantin sei ausdrücklich auch mit gemeinnütziger Arbeit einverstanden. Das Urteil soll am Donnerstag verkündet werden.

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