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Zweitwohnungsbesitzer in Silvaplana werden zur Kasse gebeten

(Keystone-SDA) Ferienwohnungsbesitzer in der Oberengadiner Gemeinde Silvaplana müssen in Zukunft jährlich eine Steuer von zwei Promille des Wohnungswerts zahlen. Die Steuer wird auf Zweitwohnungen erhoben, die nicht vermietet werden.

Die Zweitwohnungssteuer ist im kommunalen Baugesetz verankert. Die Bündner Regierung hat die Baugesetzrevision von Silvaplana genehmigt, wie sie am Donnerstag mitteilte. 24 Beschwerden von 140 Eigentümern von Ferienwohnungen, etwa zehn Prozent aller Zweitwohnungsbesitzer im Ort, wurden abgewiesen.

Die Zweitwohnungssteuer in Silvaplana ist schweizweit die erste Lenkungsabgabe in Form einer jährlich wiederkehrenden Steuer zur Eindämmung so genannter “kalter Betten”, also nicht vermieteter Ferienwohnungen. Die Stimmberechtigten von Silvaplana genehmigten die Baugesetzrevision im Februar letzten Jahres an der Gemeindeversammlung deutlich.

Von der neuen Steuer erhofft sich die Gemeinde, dass viele Eigentümer ihre Zweitwohnung einer Vermietungsorganisation überlassen, um im Gesamtinteresse des Ortes eine hohe Wohnungsauslastung zu erreichen. Die Steuererträge, gerechnet wird mit rund 1500 bis 3000 Franken pro Jahr und Wohnung, dienen der Förderung des einheimischen Wohnungsbaus sowie der Hotellerie.

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