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Alpenkonvention: Auf lange Bank

Die Schweiz fürchtet internationale Einmischung mit der Umsetzung der Alpenkonvention. Schweiz Tourismus

Die Kleine Kammer hat die Ratifizierung der neun Protokolle zur Alpenkonvention verschoben. Geprüft werden soll vor allem, ob bloss einige Protokolle ratifiziert werden sollen.

Anders als beispielsweise Deutschland und Österreich tut sich die Schweiz schwer mit der Umsetzung der Alpenkonvention.

“Die Schweiz hat an den Protokollen mitgearbeitet”, rief Umweltminister Moritz Leuenberger in der Kleinen Kammer in Erinnerung; auch die Kantone seien einbezogen gewesen.

Doch die Abgeordneten wollen das Ganze genauer unter die Lupe nehmen. Sie entschieden zwar für Eintreten, allerdings wurde das Geschäft dann an die Kommission zurückgewiesen. Dies mit dem Auftrag zu prüfen, ob eventuell bloss einige Protokolle zu ratifizieren seien.

Mit seinem Entscheid erteilte der Ständerat der Alpenkonvention zwar keine Abfuhr, doch die Ratifizierung ist nicht näher gerückt. Denn auch der Nationalrat wird noch über das Geschäft befinden müssen.

Deutschland, Österreich und Liechtenstein weniger Probleme

Während Deutschland, Österreich und Liechtenstein die neun Zusatzprotokolle im vergangenen Jahr ratifiziert haben, tut sich die Schweiz seit Jahren schwer mit der Alpenkonvention. Von Anfang an befürchteten die Gegner eine Einmischung in Schweizer Angelegenheiten.

Neu ist diese Argumentation nicht: Sie war schon 1991 bei der Schweizerischen Volkspartei (SVP) aufgetaucht, als der Bundesrat die Rahmenkonvention in die Vernehmlassung schickte. Mit genau den selben Argumenten lehnte die ständerätliche Umweltkommission im vergangenen Dezember die Zusatzprotokolle ab.

Während aber die Rahmenkonvention die parlamentarische Hürde nahm und 1999 in Kraft trat, sind die neun Zusatzprotokolle als integraler Bestandteil der Konvention nach dem Entscheid des Ständerats stark gefährdet.

Eigentliche Ziele unbestritten

Die Zielsetzung der Protokolle sei unbestritten, betonte der Bündner Kommissionspräsident Christoffel Brändli (SVP). Vom Bundesrat werde die Durchsetzung einer nachhaltigen Alpenpolitik erwartet. Es stelle sich jedoch die Frage, auf welcher rechtlichen Ebene.

Bundesrat Leuenberger betonte, dass das Schweizer Recht bei einer Ratifizierung entgegen anders lautenden Behauptungen nicht angepasst werden müsste.

Der Zuger Freisinnige Rolf Schweiger wandte ein, die Kantone und Gemeinden wären künftig an die Protokolle gebunden. Ihr Ermessensspielraum wäre dadurch eingeschränkt.

Nachhaltige Entwicklung – Einschränkung der Wirtschaft?

Die Alpenkonvention ist ein internationales Übereinkommen zum Schutz des Naturraums und zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in den Alpen.

Die Zusatzprotokolle strebten sowohl eine wirtschaftliche Förderung wie auch den Schutz des Alpenraums an, sagte Pierre-Alain Rumley, Direktor des Bundesamtes für Raumentwicklung, kürzlich vor den Medien. Es gehe keinesfalls darum, eine “Käseglocke” über die Alpen zu stülpen.

Der Wirtschaftsdachverband “economiesuisse” ist gegen die Ratifizierung. “Aus unserer Sicht ist es sehr wichtig, dass die Bergkantone ihre eigene Politik entwickeln können”, sagte René Buholzer von economiesuisse gegenüber swissinfo. Die Frage, ob die Schweiz mit der Ratifizierung der Protokolle etwas gewinne, sei noch offen.

Auch verschiedene Ständeräte kritisierten, dass in den Protokollen der Schutz gegenüber der wirtschaftlichen Entwicklung zu starkes Gewicht habe. Menschliche Aktivitäten müssten eingeschränkt werden, prognostizierte etwa der Walliser Simon Epiney (CVP). Sein Appenzeller Parteikollege Carlo Schmid sieht seinerseits gar das “Ende der direkten Demokratie” nahen.

Umstrittenes Schiedsgericht

Die Konvention hat in Zusatzprotokollen Prinzipien für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Alpenraum festgelegt.

Im Einzelnen definieren die Zusatzprotokolle Ziele in den Bereichen: Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Naturschutz und Landschaftspflege, Berglandwirtschaft, Bergwald, Bodenschutz, Tourismus und Freizeit, Energie, Verkehr und Streitbeilegung.

Gerade die Regelung bei Auseinandersetzungen ist in der Schweiz umstritten: Können sich die Streitparteien nicht einigen, kann ein Schiedsgericht angerufen werden.

swissinfo, Eva Herrmann

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