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24 Terror-Konten in der Schweiz blockiert

In der Schweiz sind im Zusammenhang mit dem Kampf gegen den Terrorismus 24 Bankkonten gesperrt worden. swissinfo.ch

In der Schweiz sind im Zusammenhang mit den Terroranschlägen in den USA bisher 24 Bankkonten gesperrt worden. Um wie viel Geld es geht, wurde nicht bekannt.

Bundesanwalt Valentin Roschacher hatte am 2. Oktober in seiner bisher einzigen Zwischenbilanz über die Schweizer Ermittlungen zu den Terroranschlägen vom 11. September erklärt, es gebe keine Anzeichen auf eine bedeutende Rolle der Schweiz als Drehscheibe von Terroristen-Geldern. Der Finanzplatz Schweiz scheine bei der Vorbereitung der Attentate keine wesentliche Rolle gespielt zu haben.

Bis zu dem Zeitpunkt waren 16 Konten vorübergehend gesperrt worden. In 15 Fällen hatte sich der Anfangsverdacht jedoch nicht bestätigt, worauf die Konten innerhalb der gesetzlichen Frist von 5 Tagen wieder freigegeben wurden.

Ein Fall war damals noch pendent. Mittlerweile sind nun 24 Konten gesperrt, wie Vera Britsch, Sprecherin der Bundesanwaltschaft (BA), am Mittwoch erklärte. Zur Höhe der gesperrten Gelder machte Britsch keine Angaben.

Banken erhielten beide Listen

Es handle sich bei den 24 Fällen um unbefristete Blockierungen. Die Sperrungen seien auf Grund einer zweiten Liste aus den USA erfolgt, die Namen verdächtiger Personen und Organisationen enthält.

Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) hatte am 2. Oktober allen Banken in der Schweiz eine Liste mit jenen Personen und Organisationen übermittelt, die nach Erkenntnissen der US-Behörden im Verdacht zu Verbindungen mit dem internationalen Terrorismus stehen.

Die Banken wurden gleichzeitig aufgefordert, allfällige Vermögenswerte dieser Personen zu sperren und zu melden. Inzwischen wurde den Banken auch die zweite US-Liste mit verdächtigen Personen übermittelt.

Listen in seco-Verordnung integriert

Am 25. Oktober wurden nun beide Listen der US-Behörden auch in die Taliban-Sanktionsverordnung des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) integriert. Dies wurde nach Auskunft von Armin Vock, Vize-Ressortleiter Exportkontrollen und Sanktionen im seco, möglich, nachdem das zuständige Komitee des UNO-Sicherheitsrats die 60 Namen auf den Listen in die UNO-Verordnung gegen die Taliban aufgenommen hatte.

Wer Gelder dieser Personen verwaltet, ist somit auch unter dem Sanktionsregime des seco aufgefordert, dies unverzüglich zu melden. Das seco verfügt dann eine unbefristete administrative Sperre dieser Vermögenswerte.

Beim seco selber sind seit dem 25. Oktober keine neuen Meldungen eingegangen, wie Vock sagte. Die von der Bundesanwaltschaft-Sprecherin erwähnten 24 Konten müssen deshalb auf Grund von Meldungen an die Meldestelle für Geldwäscherei gesperrt worden sein.

Britsch bestätigte aber, dass die für das Verfahren der Meldestelle geltende Überprüfung des Anfangsverdachts innerhalb von 5 Tagen mit der erweiterten Taliban-Verordung des seco hinfällig geworden sei. Die Sperre sei somit auch bei Fällen, die über die Meldestelle liefen, nicht mehr befristet.

swissinfo und Agenturen

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