
Adamow bleibt in Auslieferungshaft

Der frühere russische Atomminister Jewgeni Adamow, welcher der Korruption beschuldigt wird, muss in Schweizer Auslieferungshaft bleiben.
Das schweizerische Bundesstrafgericht lehnte am Donnerstag zwei Rekurse Adamows um freies Geleit ab.
Die USA werfen dem früheren russischen Atomminister Jewgeni Adamow Korruption in grossem Stil vor. In seiner Funktion als hoher Regierungsbeamter soll er mehr als 9 Mio. Dollar (11,2 Mrd. Franken) in die eigene Tasche abgezweigt haben.
Das Geld war für die Verbesserung der nuklearen Sicherheit in Russland bestimmt.Adamow war am 2. Mai in Bern auf amerikanisches Ersuchen verhaftet worden.
Das Bundesstrafgericht hatte die Beschwerde des Russen zunächst gutgeheissen und ihm freies Geleit zuerkannt. Das Bundesgericht dagegen entschied vor einem Monat anders und schickte die Sache zur Klärung weiterer Fragen zurück ans Bundesstrafgericht.
Die Verhaftung wurde dadurch möglich, weil Adamow in einem Verfahren gegen seine Tochter in der Schweiz aussagte. Als die USA Wind davon bekamen, reichten sie in Bern ein Auslieferungsgesuch ein. Nach Adamows Verhaftung durch die Schweizer Behörden verlangte aber auch Russland dessen Auslieferung.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat nun entschieden, dass Jewgeni Adamow weiterhin in Schweizer Auslieferungshaft bleibe. Laut der Behörde bestehen keine Hinweise auf eine politische Motivation des gegen ihn von den USA geführten Strafverfahrens, wie Adamow seinen Rekurs begründet hat.
Keine Gründe ersichtlich
Laut Bundesstrafgericht ist zwar nicht von der Hand zu weisen, dass die Frage seiner allfälligen Auslieferung politisch tatsächlich brisant ist. Indessen seien weder aus den Akten noch sonst wie Gründe für die Annahme ersichtlich, dass die Verfolgung der ihm zur Last gelegten Taten politisch motiviert sein könnte.
Die Richter in Bellinzona verwarfen im Rahmen dieses Entscheides zudem den Einwand, einer Auslieferung stehe die «funktionale Immunität» Adamows entgegen. Er wollte diese daraus ableiten, dass die amerikanischen Vorwürfe Amtshandlungen betreffen würden, die er im Interesse des russischen Staates vorgenommen habe.
Zweite Beschwerde abgewiesen
Mit seinem zweiten Entscheid hat das Bundesstrafgericht die Beschwerde Adamows gegen einen zweiten Haftbefehl abgewiesen, den das Bundesamt für Justiz (BJ) am 7.Juni aufgrund eines russischen Ersuchens erlassen hatte. Zur Begründung verweisen die Richter darauf, dass ihm laut Bundesgericht kein freies Geleit zustehe.
Das BJ muss nun in einem nächsten Schritt über die Auslieferung Adamows entscheiden. Dieser Entscheid kann wiederum beim Bundesgericht angefochten werden.
Adamow war von 1998 bis 2001 Atomminister Russland. Auch Russland führt gegen Adamow ein Verfahren wegen Betrugsdelikten, die er während seiner Amtszeit begangen haben soll. Auch hier geht es um die Aneignung von Geldern für die nukleare Sicherheit.
swissinfo und Agenturen
Der ehemalige russische Atomminister Jewgenij Adamow wurde am 2. Mai in Bern auf Verlangen der USA verhaftet.
Die Vereinigten Staaten beschuldigen ihn, 9 Mio. Dollar unterschlagen zu haben. Das Geld war von der internationalen Gemeinschaft zur Erhöhung der sowjetischen Atom-Sicherheit vorgesehen gewesen.
Auch Russland wirft Adamow Betrug vor und verlangt seinerseits seine Auslieferung.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch