Porno und Rassismus im Internet: Provider wehren sich
Die Internet-Anbieter (Provider) wollen nicht für illegale Inhalte haften und fordern eine entsprechende gesetzliche Garantie. Die Bundespolizei will die Provider jedoch weiterhin verpflichten, strafbare Inhalte zu sperren und zu löschen.
Die Bundespolizei hatte im Frühjahr ihre Position zur strafrechtlichen Verantwortung bei Internet-Delikten bekannt gegeben. Danach müssen die 300 Internet-Anbieter Strafbares aus dem Netz nehmen. Sonst setzen sie sich dem Vorwurf der Gehilfenschaft zu Rassismus, Extremismus oder harter Pornografie aus.
Branche gegen «Schmuddelinhalte»
Dies stellte die neuen privaten Internet-Anbieter vor Probleme, da eine vollständige Kontrolle der durch sie im Internet veröffentlichten Inhalte nicht durchführbar ist. Ihr Verband Inside Telecom (VIT) bestellte deshalb ein Zweitgutachten bei drei Strafrechtsprofessoren. Diese kamen zum Schluss, dass bei Internet-Delikten ein «rechtsstaatlich unerträglicher Zustand herrscht».
Wie der Freiburger Professor Marcel Niggli am Montag (23.10.) vor den Medien in Bern sagte, ist in Sachen Strafbarkeit von illegalen Internet-Inhalten eigentlich nichts klar. Die Verantwortlichkeit, die Haftung, die Tatort-Bestimmung und die Sorgfaltspflichten der Lieferanten seien nicht geregelt.
«Wir wollen die Schmuddelinhalte im Internet nicht. Wir wollen eine saubere Weste haben,» sagte René Burgener im Namen des VIT. Rassismus- oder Porno-Angebote schadeten nur dem Image der Branche. Geld sei damit nicht zu verdienen. Die Provider bräuchten Rechtssicherheit, bevor sie Milliardenbeträge investierten.
Initiative im Ständerat
Der VIT werde deshalb versuchen, in der Wintersession im Ständerat eine parlamentarische Initiative einzubringen, kündigte Burgener an. Auf Gesetzesstufe sollte vorgesehen werden, dass Internet-Provider von der strafrechtlichen Verantwortung gänzlich ausgenommen werden.
Hosting-Provider (Anbieter von Speicherplatz für Internet-Inhalte) sollten sich aus Sicht des VIT nur dann strafbar machen, wenn sie trotz konkreter Kenntnis von illegalen Inhalten auf ihren Servern von einer Sperrung absehen. Zu Stichproben oder ähnlichen präventiven Massnahmen wären sie nicht verpflichtet.
Wie Jürg Bühler von der Bundespolizei erklärte, hat ihr Positionspapier bis auf weiteres Gültigkeit. Wer diesen Empfehlungen nachkomme, könne damit rechnen, dass er vor Gericht geschützt sei. Man dürfe nicht die Probleme mit dem Internet verstaatlichen und die Gewinne privatisieren.
swissinfo und Agenturen

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch