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Amnesty fordert erneut Asyl-Umkehr

Immer mehr Gewalt im Polizei- und Asylwesen: Amnesty Schweiz fordert eine Umkehr. Keystone

Amnesty Schweiz fordert eine Umkehr in der Asylpolitik. Die Menschenrechtler kritisieren, dass Ausgeschaffte in ihrem Heimatland verhaftet wurden.

Im Asylgesetz, das in Revision ist, müssten Menschenwürde und Menschenrechte garantiert werden, verlangt Amnesty weiter.

Die rund 200 Delegierten der Schweizer Sektion der Menschenrechts-Organisation Amnesty International (ai) haben am Sonntag im St. Gallischen Rorschach getagt. Sie verabschiedeten eine kritische Resolution zur Rückschaffungspraxis für abgewiesene Asylsuchende und zur laufenden Revision des Asylgesetzes.

Die Schweizer Behörden wurden aufgefordert, keine Personen mehr auszuschaffen, deren Freiheit oder Leben im Heimatland gefährdet sei. Dieses so genannte Non-Refoulement-Prinzip basiert auf der Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen (UNO) und ist auch Teil der Europäischen Menschenrechts-Konvention (EMRK).

Verhaftet nach der Rückschaffung

Seit Ende 2003 habe Amnesty Kenntnis von mindestens drei Personen erhalten, die nach ihrer Wegweisung aus der Schweiz festgenommen worden seien. Dabei habe Amnesty den Schweizer Behörden regelmässig Informationen über nach der Wegweisung oder sogar nach einer freiwilligen Rückkehr verhaftete Kurden zukommen lassen.

Der Bundesrat und das zuständige Bundesamt müssten die Fälle rasch aufklären und sicherstellen, dass solche Fälle in Zukunft vermieden werden könnten. Im Asylgesetz müssten die Menschenwürde und der Respekt vor den Menschenrechten garantiert werden, forderte Amnesty weiter.

Asylgesetz nicht weiter verschärfen

An den Nationalrat wurde appelliert, bei der Beratung des Asylgesetzes zumindest vier grundsätzliche Punkte zu korrigieren: Die Nothilfe dürfe nicht eingeschränkt oder abgeschafft werden, der Sozialhilfestopp für abgewiesene Asylsuchende dürfe nicht ausgedehnt werden, die Einführung einer Beugehaft von zwei Jahren müsse abgelehnt werden und Personen, die ohne Identitätspapiere in die Schweiz kämen, müssten Zugang zu einem ordentlichen Asylverfahren haben.

Äusserst besorgt zeigten sich die Delegierten über den “Fall Waadt”. Vor zehn Tagen hatte die Kantonsregierung entschieden, den Forderungen des Bundes zu folgen, und 170 abgewiesene Asylbewerber auszuweisen.

Unter den dort abgewiesenen Asylsuchenden befinden sich laut Amnesty Kurden aus Syrien und Personen aus anderen Ländern, in die eine Rückweisung von ai als problematisch erachtet werde. Die Menschenrechtler ersuchten die Kantonsregierung, auf ihren Entscheid zurückzukommen. Traumatisierte Menschen aus Bürgerkriegsländern dürften zudem keinen Zwangsmassnahmen ausgesetzt werden.

Übergriffe von Polizei und Securitas

Bereits am vergangenen Mittwoch hatte Amnesty International die Schweiz scharf kritisiert: Die Gewalt von Seiten des Staates nehme zu. Im Asylwesen und bei der Polizei komme es zu Misshandlungen, rassistischen Beschimpfungen und übertriebener Gewalt.

Spezielles Augenmerk richtete die Organisation auf Fälle in Asyl-Durchgangszentren, wo laut Amnesty private Sicherheitsbeamte der Firma Securitas Übergriffe gegen Asylbewerber begangen hätten: In einem Fall habe ein Somalier einen vierfachen Armbruch erlitten.

Anfang Mai hatte auch das UNO-Komitee gegen Folter seine Bedenken wegen möglicher Risiken bei Praktiken der Schweiz in der Haft- und Asylpolitik geäussert. Das Komitee zeigte sich insbesondere besorgt, dass bei Ausschaffungen in Zukunft möglicherweise Elektroschock-Waffen eingesetzt werden sollen.

swissinfo und Agenturen

Das Prinzip des Non-Refoulement beruht auf der UNO-Flüchtlingskonvention von 1951.

Es verbietet die Ausschaffung eines Menschen in Gebiete, in denen sein Leben oder seine Freiheit bedroht sind.

Die Schweiz hat laut Amensty International (ai) seit 2003 drei Personen ausgeschafft, die nach ihrer Ankunft im Heimatland verhaftet wurden.

Ein 28-jähriger syrischer Kurde war im Februar nach Damaskus ausgeschafft und umgehend verhaftet worden. Kurz nach seiner provisorischen Freilassung erhängte er sich.

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