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Amnesty kritisiert erneut Schweizer Asylpolitk

Eine abgewiesene Asylfamilie wird in Zürich ausgeschafft. Keystone

In der Schweiz würden abgewiesene Asylbewerber zunehmend wie Straftäter behandelt, sagt Amnesty International (AI) in ihrem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht 2005.

Die Menschenrechts-Organisation weist weiter auf Polizeigewalt, Gewalt gegen Frauen und in den Familien hin.

Seit über 40 Jahren beleuchtet AI in ihrem Jahresberichten weltweit die Situation der Menschenrechte in den einzelnen Ländern.

Sie kritisiert in ihrem neusten Jahresbericht die Schweiz wegen des Asylgesetzes sowie wegen Rassismus und Polizeigewalt. Ein drängendes Problem sei ausserdem die Gewalt in der Familie.

Die Schweizer Sektion der Menschenrechts-Organisation bekämpft deshalb aktiv das geplante verschärfte Asylgesetz und das neue Ausländergesetz.

Die AI-Delegierten verabschiedeten kürzlich an ihrer Versammlung in Delsberg einstimmig eine Resolution, in der die Bevölkerung aufgefordert wird, die beiden Vorlagen an der eidgenössischen Abstimmung vom 24. September abzulehnen.

Das revidierte Asylgesetz verstosse im Falle seines Inkrafttretens gegen die UNO-Flüchtlingskonvention, kritisiert die Menschenrechts-Organisation. Denn der Zugang von Asylsuchenden zu einem wirksamen Asyl- und Rechtsmittelverfahren werde eingeschränkt.

Ausserdem sehe das Gesetz eine Ausweitung des Entzugs von Sozialhilfe für abgelehnte Asylbewerber vor. Dies selbst dann, wenn diese keine Möglichkeit hätten, innerhalb kurzer Zeit aus der Schweiz auszureisen.

Von solchen Massnahmen betroffenen Flüchtlinge müssten künftig befürchten, noch mehr in die Illegalität abgedrängt zu werden und unmenschliche Behandlung zu erleiden.

Polizeiwaffen hinterfragen

Die Berichte über rassistische Beschimpfungen, Misshandlungen und exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei hätten im Jahr 2004 gegenüber dem Vorjahr weiter zugenommen, steht im Jahresbericht der Menschenrechts-Organisation.

Übergriffe von Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen wurden insbesondere bei Personenkontrollen, bei Abschiebungen von abgewiesenen Asylsuchenden und bei Demonstrationen gemeldet.

AI forderte die Schweiz auf, in allen Kantonen auf den Einsatz von Reizgaswaffen, Taser-Pistolen und Waffen zum Abfeuern von Gummigeschossen oder von Markierungsprojektilen zu verzichten, solange keine unabhängige Untersuchung über die gesundheitlichen Gefahren durchgeführt worden sei.

Kantone machen Fortschritte

Inzwischen habe die Regierung den Einsatz von Elektroschockwaffen bei der Abschiebung ausländischer Staatsbürger verboten. Zudem hätten einige Kanton Anstrengungen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen unternommen und bei der Polizeiarbeit Menschenrechtsstandards eingeführt, hält AI fest.

Kritisiert wird, dass das neue Ausländergesetz Opfern familiärer Gewalt, die nicht über die schweizerische Staatsbürgerschaft verfügten, keinen ausreichenden Schutz gewähre. Das Gesetz könne sich auch für Opfer und Zeugen von Menschenhandel nachteilig auswirken.

Als drängendes Problem wird von AI auch die Gewalt gegen Frauen dargestellt.

International: Wort gebrochen

Auf internationaler Ebene, so AI, hätten die Regierungen ihr Versprechen von einer auf den Menschenrechten basierenden Weltordnung gebrochen und verfolgten eine neue gefährliche Agenda.

“Die Regierungen haben es nicht geschafft, ihre Führungsrolle wahrzunehmen und müssen dafür zur Verantwortung gezogen werden”, sagte AI-Generalsekretärin Irene Khan bei der Veröffentlichung des Jahresberichts 2005 in London.

“Regierungen haben ihre Versprechen zur Einhaltung und Förderung der Menschenrechte gebrochen. Die neue Agenda, die zur Zeit unter den Schlagworten von Freiheit und Gerechtigkeit im Entstehen begriffen ist, ist in Tat und Wahrheit eine Politik der Unsicherheit und der Angst.”

Dazu gehörten die zynischen Versuche, die Folter neu zu definieren und von negativen Assoziationen zu befreien.

swissinfo und Agenturen

Das neue Asylgesetz setzt die Sozialhilfe an abgewiesene Asylsuchende aus.

Es verdoppelt hingegen die Inhaftierungs-Möglichkeit für Menschen, die auf eine Zwangsausweisung warten, auf 18 Monate.

Die Aufnahme aufgrund humanitärer Gründe wird ausgeschlossen.

Erleichtert wird hingegen der Familien-Nachzug und die Arbeitserlaubnis im Fall einer provisorischen Aufenthalts-Erlaubnis.

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