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Anlaufstellen statt Maulkorbzwang

Empfehlungen statt repressive Massnahmen im Kampf gegen gefährliche Hunde. Keystone

Im Kampf gegen gefährliche Hunde lehnt eine Arbeitsgruppe des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) repressive Instrumente ab. Vorgeschlagen werden vielmehr "wirkungsorientierte" Massnahmen.

Dieser Inhalt wurde am 09. Januar 2001 - 19:43 publiziert

Ziel der Empfehlungen sei eine wirksame Verminderung der Beissunfälle, teilte das BVET am Dienstag (09.01.) mit. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern kantonaler Veterinärämter, der Kantonalen Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren, des Bundesamtes für Justiz und des BVET hat nun den Kantonen Empfehlungen zur Vernehmlassung bis Ende Februar vorgelegt.

Instrumente schaffen

Vorgeschlagen wird, Anlaufstellen einzurichten und ein Instrumentarium zu schaffen, um im Verdachtsfall gegen gefährliche Hunde vorgehen zu können, erklärte der stellvertretende BVET-Direktor Stephan Häsler.

Im weiteren habe man die Idee diskutiert, Hundehaltern nach erfolgreichem Absolvieren eines Kurses einen Teil der Hundetaxe zu erlassen, wie dies heute bereits in Winterthur ZH praktiziert werde. Vorgeschlagen wird zudem, Hundebiss-Unfälle künftig in einer Statistik der Spitäler zu erfassen.

Verbote bringen nichts

Das Erstellen von Listen gefährlicher Hunderassen lehnt die Arbeitsgruppe aus wissenschaftlichen und rechtlichen Gründen ab. "Es sind Individuen oder einzelne Zuchtlinien, die gefährlich sind", sagte Häsler. Auf Verboten basierende Massnahmen liessen sich zudem kaum befriedigend vollziehen.

Ebenfalls nicht vorgeschlagen wird der allgemeine Leinen- und Maulkorbzwang. Deren Wirksamkeit werde bezweifelt und in gewissen Fällen sogar als aggressions-fördernd beurteilt, schreibt das BVET in der Mitteilung. Weiter wird eine generelle Ausweispflicht abgelehnt. Dies wäre laut Häsler "eine riesige administrative Übung."

Kantone schon weiter

Parallel zur Arbeitsgruppe auf Bundesebene haben einzelne Kantone in den letzten Monaten bereits Massnahmen umgesetzt oder Revisionen der Hundegesetzgebungen eingeleitet. Als erster Kanton hat etwa Basel-Stadt im November eine Bewilligungspflicht für das Halten potenziell gefährlicher Hunde beschlossen.

Nach dem Willen des Bundesrates sollen alle Hunde in der Schweiz mit einem Mikrochip versehen und national registriert werden. Dies nicht nur aus Sicherheits-Überlegungen, sondern auch aus Gründen des Tierschutzes und zur Bekämpfung und Überwachung von Tierseuchen.

swissinfo und Agenturen

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