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Anwälte fordern Freispruch Berlusconis im Ruby-Prozess

(Keystone-SDA) Für den italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi nimmt der Ärger kein Ende. Am Tag nach der seit langem schwersten Wahlschlappe wurde am Dienstag in Mailand der mit Spannung erwartete Sexprozess gegen ihn fortgesetzt.

In Abwesenheit Berlusconis, der sich auf Dienstreise in Rumänien befand, legten seine Anwälte am Dienstag im Gerichtssaal eine Fülle von Einsprüchen, Anliegen und Fragen vor. Dabei blieb das Verfahren auch bei dieser zweiten Sitzung in Mailand im Vorstadium.

Sex mit Minderjährigen und Amtsmissbrauch

Laut Staatsanwaltschaft soll der 74-Jährige zwischen Februar und Mai 2010 die damals minderjährige Marokkanerin Karima al-Mahroug alias Ruby bei Partys in seiner Villa in Arcore bei Mailand mehrfach für Sex bezahlt haben.

Berlusconi muss sich auch wegen Amtsmissbrauchs verantworten. Er soll sich bei der Polizei für die Freilassung der jungen Ruby eingesetzt haben, als diese wegen Diebstahls festgenommen worden war. Er hatte dabei behauptet, Ruby sei eine Verwandte des ehemaligen ägyptischen Präsidenten Hosni Mubarak.

Berlusconi sei fest überzeugt gewesen, dass Ruby eine Angehörige Mubaraks sei, daher könne man ihm keineswegs Amtsmissbrauch vorwerfen, erwiderten seine Rechtsanwälte. Den Sex mit der Minderjährigen bestreitet Berlusconi.

Allein für Amtsmissbrauch drohen dem Regierungschef bis zu zwölf Jahre Haft, Sex mit einer Minderjährigen kann in Italien mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden. Der Prozess hatte am 6. April begonnen. Auch zum Auftakt war Berlusconi nicht vor Gericht erschienen.

Zuständigkeit bestritten

Die Rechtsanwälte des Regierungschefs bestritten am Dienstag die Zuständigkeit des Mailänder Gerichts. Berlusconi solle freigesprochen werden, oder vor einem Sondergericht für Regierungsmitglieder erscheinen, verlangten die Verteidiger.

Als Alternative forderten sie die Verlegung des Prozesses in die lombardische Stadt Monza. Die Ermittlungen würden Ereignisse betreffen, die sich in Berlusconis Privatresidenz in der Gemeinde Arcore bei Mailand abgespielt hätten.

Für die Ortschaft sei das Gericht Monza und nicht Mailand zuständig. Die Mailänder Ermittler hätten daher nicht die Kompetenz gehabt, in dem Fall zu ermitteln. Das Gericht will den Antrag prüfen.

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