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ASBEST-PROZESS/Schmidheiny fordert Ausschluss von Nebenklägern aus Prozess (Zus)

Turin (awp/sda) – In Turin ist der Prozess gegen zwei ehemalige Hauptaktionäre der Eternit S.p.A. (Genua) fortgesetzt worden. Die Anwälte des Schweizer Milliardärs Stephan Schmidheiny und des belgischen Barons Jean-Louis de Cartier de Marchienne verlangten dabei den Ausschluss von mehreren zivilen Nebenklägern.
Die Anwälte forderten insbesondere, dass die italienische Sozialversicherung Inps und die Arbeitnehmer-Unfallversicherung Inail nicht zugelassen werden, wie italienische Nachrichtenagenturen berichteten.
“Wieso sollte die Inail, das Pendant zur Schweizer SUVA, plötzlich zu den Geschädigten gehören?”, sagte Schmidheiny-Sprecher Peter Schürmann am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur SDA dazu.
Inail allein verlangt 245 Mio EUR als Rückerstattung für bereits gezahlte Entschädigungen erkrankter Eternit-Arbeitnehmer. Im Prozess forderten die Verteidiger auch den Ausschluss der Gewerkschaften sowie einiger Umwelt- und Konsumentenschutzverbände von der Liste der Nebenkläger.
Schmidheinys Rechtsanwalt, Astolfo Di Amato, erklärte gemäss der österreichischen Nachrichtenagentur APA, es bestehe die Gefahr, dass wegen der vielen Nebenkläger der Verteidigung zu wenig Spielraum eingeräumt werde. Dies verstosse gegen das Prinzip eines ausgewogenen Verfahrens.
ZIVILVERFAHREN ABTRENNEN
Die Verteidiger möchten zudem die Schuldfrage und die Entschädigungsfrage trennen. Es handle sich in Turin um einen Strafprozess, in dem Schuld oder Unschuld der Angeklagten zu klären sei, erklärte Di Amato gemäss Schürmann. Den Schaden zu bestimmen sei Sache eines Zivilprozesses.
Der Anwalt fügte gemäss APA an, dass die Nebenkläger starken Druck auf die Richter ausüben würden, die während des Prozesses von ihrer Anwesenheit beeinflusst werden könnten.
Insgesamt wollen 700 zivile Parteien, die rund 6000 Menschen repräsentieren, beim Gericht Gehör finden. Sollte Richter Guiseppe Casalbore der Verteidigung folgen, wären gemäss der Nachrichtenagentur ANSA auf einen Schlag hunderte ehemalige Eternit-Angestellte und ihre Angehörigen aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Der Anwalt de Cartiers, Cesare Zuccone, habe zudem den Ausschluss hunderter weiterer Ex-Eternit-Arbeiter beantragt, die nach seinen Angaben nicht in jener Zeit angestellt waren, als de Cartier Hauptaktionär war. Die belgische Etex war von 1953 bis Anfang der 1970er Jahre Hauptaktionär. Schmidheiny übernahm dann im Zuge von Kapitalerhöhungen zur Modernisierung der Werke Schritt für Schritt die Mehrheit.
RICHTER MACHT TEMPO
Nach der Verteidigung erteilte der Richter den Nebenklägern das Wort. Dabei gewährte er deren Anwälten jeweils ein Maximum von zwei Minuten. Wer nur Sekunden überzogen habe, sei scharf zurechtgewiesen worden, hiess es. Die Anhörungen sollen am kommenden Montag fortgesetzt werden.
Der Prozess hatte im Dezember begonnen. Schmidheiny und de Cartier wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Dabei geht es um über 2000 asbestbedingte Todesfälle und 800 Erkrankungen im Zusammenhang mit italienischen Eternit-Fabriken. Beide Angeklagte erschienen am Montag nicht vor Gericht.
Gemäss Anklage trugen Schmidheiny und de Cartier die Verantwortung für vier Asbest-Fabriken der Eternit S.p.A. (Genua). Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, zwischen 1973 und 1986 Sicherheitsmassnahmen unterlassen zu haben. Den beiden drohen Haftstrafen zwischen drei und zwölf Jahren. Zudem stehen Forderungen von Hunderten Millionen Euro im Raum.
rt

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