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Asylpolitik: Weder links noch rechts zufrieden

Die Polizei bringt Asylsuchende aus Bulgarien in Zürich zum Flugzeug, das sie in ihre Heimat zurückbringt. Keystone

Das Schweizer Asylrecht wird in wesentlichen Punkten verschärft, so will es der Nationalrat. Einzige Lockerung: Die humanitäre Aufnahme soll im Gesetz festgeschrieben werden.

Doch das revidierte Gesetz macht weder die Linke noch die Rechte glücklich.

“Das neue Asylgesetz bringt massive Verschärfungen im Vergleich zu heute”, sagte die sozialdemokratische Fraktionspräsidentin Hildegard Fässler nach der Abstimmung gegenüber swissinfo.

Trotz dieser Bedenken hatte eine Mehrheit ihrer Partei für das Gesetz gestimmt, welches der Nationalrat mit 98 zu 49 Stimmen bei 30 Enthaltungen guthiess.

Zu weich – zu scharf

Den Ausschlag gegeben hatte für die Sozialdemokraten der Vorschlag des Bundesrates, einen Status der humanitären Aufnahme zu schaffen. “Diesen Punkt haben wir von der SP so gewichtet, dass wir jetzt im Moment Ja sagen können – trotz den grossen Verschärfungen”, so Fässler.

Verschärfungen, die der Schweizerischen Volkspartei (SVP) zu wenig weit gehen. “Die Bilanz fällt überwiegend negativ aus”, bedauerte Fraktionspräsident Caspar Baader. Die Linke und die Mitte hätten verhindert, dass das Plenum “die Fassung der Kommission im nötigen Umfang verschärft”.

“Inakzeptabel für uns ist die humanitäre Aufnahme für Asylsuchende.” Unter diese Kategorie mit Recht auf Familiennachzug und Arbeit würde neu ein grosser Teil der Asylsuchenden fallen, befürchtete Baader. Viele SVP-Politiker enthielten sich daher der Stimme.

Humanitäre Aufnahme

Die humanitäre Aufnahme betrifft Menschen, die kein Asyl erhalten haben, jedoch nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können. Sei es wegen Krieg oder Verfolgung.

Das Bundesamt für Flüchtlinge soll eine humanitäre Aufnahme verfügen können, damit diese Personen arbeiten und ihre Familie nachziehen dürfen.

In diese Kategorie dürften pro Jahr ungefähr 3000 Personen fallen, was etwa 15% der Asylsuchenden entspricht.

Den Stichentscheid zu dieser Regelung hatte die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) gegeben, nachdem sie mit einer abgeschwächten Formulierung nicht durchgekommen war. “Mit dem neuen Status der humanitären Aufnahme hat die Ratsmehrheit auch ein Zeichen in die entgegengesetzte, in die humanitäre Richtung gesetzt”, sagte CVP-Fraktionssprecher Ruedi Lustenberger.

Entwicklungshilfe als Druckmittel

Im Zentrum der Verschärfungen, die der Nationalrat am Asylgesetz vorgenommen hat, steht die Streichung der Entwicklungshilfe an so genannt unkooperative Staaten. Der Bundesrat soll die Entwicklungshilfe an Staaten kürzen oder streichen können, die sich weigern, abgewiesene Asylsuchende zurückzunehmen.

Eine knappe Mehrheit sprach sich für diese Massnahmen aus. Wobei allerdings der Ständerat gefordert sein wird, eine bessere Definition zu finden, so Bundesrat Christoph Blocher: “Mit dem Wort Entwicklungshilfe – und das werden wir im Ständerat auch von uns aus neu einbringen – ist dieser Absatz zu eng gefasst.”

Zudem soll der Bundesrat verpflichtet werden, mit allen Staaten, aus denen Asylsuchende stammen, Rückübernahme-Abkommen anzustreben.

Verschärfte Drittstaaten-Regelung

Als weitere Massnahme wurde die Regelung der so genannten sicheren Drittstaaten verschärft. Gesuche von Asylbewerbern, die in einem EU- oder EWR-Land bereits erfolglos ein Asylgesuch gestellt haben, sollen nicht mehr behandelt werden.

Die SVP hatte eine schärfere Regelung gewünscht, doch fand sie keine Mehrheit für ihren Vorschlag, der aus ihrer knapp abgelehnten Asyl-Initiative stammte. Sie wollte die Regelung ausdehnen auf alle Asylsuchenden, die aus einem als sicher eingestuften Drittstaat weltweit einreisen.

Kriminelle härter anfassen

Anerkannte Flüchtlinge erhalten nach fünf Jahren rechtmässigem Aufenthalt in der Schweiz eine Niederlassungsbewilligung. Wenn sie jedoch während dieser Zeit im In- oder Ausland straffällig geworden sind, soll ihnen diese verwehrt bleiben.

Dies, falls die Person zu mindestens einem Jahr Freiheitsentzug verurteilt wurde wegen Mord, Vergewaltigung, Terror, Geldwäscherei, Drogen- oder Menschenhandel.

Harte Debatte

Die über 16-stündige Debatte war geprägt von über 80 Anträgen verschiedenster Art, die oft in heftigen Flügelkämpfen zwischen links und rechts ausgefochten wurden. “Diese Wut gegenüber diesen Menschen erstaunt mich”, beobachtete der Grüne Ratsneuling Geri Müller erstaunt.

In der Beratung folgte die Ratsmehrheit schliesslich grösstenteils den Vorschlägen der Staatspolitischen Kommission, die das Geschäft vorbereitet hatte.

“Grundsätzlich hat die Mehrheit des Rates ein Asylgesetz verabschiedet und an den Ständerat weitergegeben, das den momentanen Gegebenheiten in diesem Bereich Rechung trägt”, wertet Lustenberger, der auch Mitglied der Staatspolitischen Kommission ist.

Die Hilfswerke zeigten sich empört über die Verschärfungen des Asylgesetzes. Nicht einmal für besonders Verletzliche habe der Nationalrat Gehör gehabt, kritisierte die Schweizerische Flüchtlingshilfe.

Referendum angedroht

Nun kommt das Asylgesetz in die kleine Kammer, den Ständerat, wo es wohl noch einige Änderungen erfahren wird. Justizminister Blocher hatte bereits vor der Debatte im Nationalrat angekündigt, er werde sich vorbehalten, neue Vorschläge -unter Vorbehalt der Zustimmung des Gesamtbundesrates – in die vorberatende Kommission des Ständerates einzubringen.

Sollten diese Korrekturen ausbleiben, so Baader, werde die SVP sich überlegen, entweder das Referendum zu ergreifen oder eine weitere Asylinitiative zu lancieren.

swissinfo, Christian Raaflaub

Anerkannte Flüchtlinge Ende 2003: 24’729
Provisorisch Aufgenommene: 24’467
Personen, die auf einen definitiven Entscheid warten: 41’272

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