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Asylverfahren beschleunigen versus Grundrechte beschneiden

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Sucht eine Person in der Schweiz Asyl, so sind sich die Fachleute einig, dass ein rascher Entscheid besser ist, als langes Hin und Her. Das neue Schnell-Verfahren des Bundes stösst allerdings auf Kritik: Die Grundrechte von Asyl suchenden Personen würden beschnitten.

Irgendwo in der Schweiz untergebracht warteten Asyl suchende Personen bislang auf den Entscheid aus Bern – sie warteten häufig wochen- und monatelang, bisweilen gar Jahre. Doch ab nächstem Jahr soll Schluss sein mit dem zentralisierten und allzu häufig langwierigen Ablauf: Erste Entscheide über Asylgesuche sollen bereits an der Grenze fallen, beim Einreiseort. Für ihre Entscheide werden die Fachleute des Bundesamts für Flüchtlinge (BFF) direkt in die Empfangsstellen des Bundes geschickt. Ziel der Änderung: Das Asylverfahren soll massiv beschleunigt werden. Das veröffentlichte am Donnerstag die Zeitschrift “Facts”.

Es sei keine Kehrtwende, sondern eine Optimierung der bestehenden Verfahren, sagt Dominique Boillat vom BFF zum neuen Schnellverfahren an der Grenze. “Schon jetzt gibt es Anhörungen in den Empfangsstellen”, so Boillat gegenüber swissinfo. “Es werden jetzt einfach mehr Leute dort sein – und sie werden besser informiert sein als heute.” Weiter verweist Boillat auf die Situation an den Flughäfen – da würden ja bereits heute rasche Entscheide gefällt.

Faires Verfahren in Frage gestellt

Grundsätzlich begrüsst die schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH), die Dachorganisation der Schweizer Flüchtlings-Organisationen, rasche Entscheide über Asylgesuche. “Aber dieses Verfahren muss auch fair bleiben”, betont Jürg Schertenleib von der SFH. Schertenleib verweist auf die Nicht-Eintretens-Entscheide – dagegen müssten die betroffenen Personen dann innert kurzer Zeit reagieren. Faktisch blieben den Asyl Suchenden bloss 24 Stunden, um in einer Schweizer Landessprache eine Beschwerde gegen den Entscheid zu verfassen.

Die SFH befürchtet eine Einschränkung der Grundrechte der Asyl Suchenden. Rechtsberatung auch in den Empfangsstellen des Bundes sei dringend notwendig.

Von schlechteren Entscheiden bei einem Schnellverfahren will Boillat nichts wissen. “Es gibt Fälle, bei denen ist es von Anfang an klar, dass diese Leute keinen Asylgrund haben.” Es gehe um rasche Entscheide bei Personen, die beispielsweise in die Schweiz kämen, um zu arbeiten. Da sei ein rasches Handeln einfach besser.

Problematisch bei Personen ohne Ausweis-Papiere

Problematisch sind für Jürg Schertenleib besonders diejenigen Personen, die ohne Papiere einreisten. Wer vom Heimatstaat verfolgt werde, könne gar nicht mit Ausweispapieren einreisen. “Gerade in solchen Fällen ist es besonders wichtig, dass das Rechtssystem funktioniert, dass bei einem Fehlentscheid die Möglichkeit einer Beschwerde besteht. Und wenn bis zu einem Drittel aller Verfahren in den Empfangsstellen abgewickelt werden, ist das in Frage gestellt.”

Eva Herrmann

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