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Asylverfahren soll auf sechs Monate begrenzt werden

Ein auf sechs Monate begrenztes Asylverfahren soll die Akzeptanz von Wegweisungsentscheiden erhöhen. Auch müsse das Vertrauen zwischen Behörden und Betroffenen gestärkt werden, stellt die Eidgenössische Kommission für Flüchtlingsfragen (EKF) fest.

Ein auf sechs Monate begrenztes Asylverfahren soll die Akzeptanz von Wegweisungsentscheiden erhöhen. Auch müsse das Vertrauen zwischen Behörden, Organisationen und Betroffenen gestärkt werden, heisst es in einem am Dienstag (15.02.) veröffentlichten Bericht der Eidgenössischen Kommission für Flüchtlingsfragen (EKF).

Wegweisungen von Asylsuchenden sollen konsequent vollzogen werden, für die Betroffenen aber möglichst erträglich sein.

Die Rückkehr von Personen ohne Anwesenheitsbewilligung sei ein Grundpfeiler einer glaubwürdigen Asyl- und Ausländerpolitik, heisst es im Bericht, den die EKF mit elf Empfehlungen an den Bundesrat präsentiert hat.

Speditives Verfahren und Rückkehrberatung

Damit die Integration nicht zu weit fortschreitet, verlangt die Mehrheit der EKF eine Verfahrensdauer von (im Regelfall) höchstens sechs Monaten. Eine wissenschaftliche Studie soll zudem zeigen, wie sich der Zugang zu Arbeitsmarkt und Schulsystem auf die Rückkehrbereitschaft auswirkt.

Während der ganzen Verfahrensdauer braucht es laut EKF eine “Rückkehrberatung”, für die entsprechendes Personal auszubilden ist. Bei Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen soll die “Rückkehr auf Probe” möglich sein. Die Überwachung vor Ort (Monitoring) soll das Sicherheitsempfinden der Weggewiesenen stärken.

Getreu der Maxime “Rückkehr in Sicherheit und Würde” müsse der materiellen Sicherheit, der Einheit der Familie und den Bedürfnissen verletzlicher Gruppen vermehrt Beachtung geschenkt werden, hält die EKF fest. Ausreisefristen seien auf das Ende des Schuljahres abzustimmen.

Vorläufige Aufnahme statt Fristerstreckungen

Die wiederholte Erstreckung von Ausreisefristen bzw. die Duldung des illegalen Aufenthalts führen gemäss EKF dazu, dass Wegweisungsentscheide nicht mehr ernst genommen werden. Stattdessen soll der Bund konsequent eine vorläufige Aufnahme anordnen und einen einheitlichen Vollzug in den Kantonen durchsetzen.

Aktiver Widerstand gegen die Rückführung kann nach Ansicht der EKF die Anwendung von Polizeigewalt nötig machen. Solche Einsätze müssten aber rechtsstaatlich einwandfrei und insbesondere verhältnismässig sein, heisst es im Bericht.

SRI und Agenturen

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