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Auch Arbeitnehmerverbände sind für die bilateralen Abkommen

Ein Ja an der Urne zu den bilateralen Abkommen ist aus Arbeitnehmersicht ein Muss. Die Präsidenten der Dachverbände unterstrichen, dass die Verträge mit der EU das Wirtschaftswachstum und den Arbeitnehmerschutz verbesserten.

Das Ja am kommenden 21. Mai zu den bilateralen Abkommen ist aus Arbeitnehmersicht ein Muss. Die Präsidenten der Dachverbände SGB, CNG und VSA unterstrichen am Montag (03.04.) in Bern, dass die Verträge mit der EU und die flankierenden Massnahmen das Wirtschaftswachstum und den Arbeitnehmerschutz verbesserten.

Am vergangenen Freitag eröffneten die Unternehmer und ihre Spitzenverbände die Kampagne für ein Ja zu den bilateralen Abkommen. Auch die Gewerkschaften und Angestelltenverbände sind für ein Ja, aber ihre Interessen und Standpunkte sind nicht identisch mit jenen der Wirtschaft, wie Paul Rechsteiner, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), den separaten Auftritt begründete.

Einig sind sich Wirtschaft und Arbeitnehmerverbände über den Stellenwert des Urnengangs. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz handle es sich um eine fundamentale Weichenstellung für die Zukunft, sagte Rechsteiner. Ein Ja ist ein Muss, wie Hans Furer, Präsident der Vereinigung schweizerischer Angestelltenverbände (VSA), sagte. Arbeitsplätze seien bei einem Nein viel stärker gefährdet als bei einem Ja.

Vor allem Export orientierte Branchen würden ihre Standorte vermehrt ins Ausland verlegen. Hugo Fasel, Präsident des Christlichnationalen Gewerkschaftsbundes (CNG), begründete das Ja dreifach: Mit den Verträgen mache die Schweiz einen Schritt nach Europa, ohne dem Entscheid über einen EU-Beitritt vorzugreifen. Die Abkommen brächten allen Arbeit Nehmenden einen besseren Schutz. Und sie verbesserten die Arbeitsmarkt- und die Branchenstrukturen.

Entscheidend für die drei Verbände ist, dass im Gegensatz zum 1992 abgelehnten EWR parallel mit der Einführung der Personenfreizügigkeit der Arbeitnehmerschutz verbessert wird. Die Gesamtarbeitsverträge werden aufgewertet, erstmals können in der Schweiz gesetzliche Mindestlöhne vorgeschrieben werden, und es wird ein Entsendegesetz eingeführt.

Bund und Kantone werden verpflichtet, tripartite Kommissionen einzusetzen, die den Arbeitsmarkt beobachten und nötigenfalls Massnahmen vorschlagen müssen.

Der neue, nicht diskriminierende Arbeitnehmerschutz im Lohnbereich kommt allen
Arbeit Nehmenden in der betroffenen Branche oder im Beruf zugute. Das bisherige fremdenpolizeiliche Kontrollsystem erfasste dagegen nur einen beschränkten Teil der ausländischen Arbeitskräfte. “Der arbeitsrechtliche Systemwechsel verbessert die rechtlichen Voraussetzungen für den Kampf gegen tiefe Löhne”, sagte Rechsteiner.

Mit dem Ja ist es aus Sicht der drei Verbände nicht getan. Gute flankierende Massnahmen seien eine Sache, sie anwenden eine andere, sagte Fasel. Die Abkommen schaffen laut Rechsteiner die Voraussetzung für weitere Integrationsschritte, die dann auch das soziale Europa beinhalteten.

In diesem Sinn seien die bilateralen Verträge ein nötiger Zwischenschritt. Die heutigen Regeln in den Bereichen Mitwirkung und Schutz vor Entlassungen benachteiligten beispielsweise die Arbeit Nehmenden in der Schweiz im Vergleich zum europäischen Umfeld. Zu verbessern ist aus Gewerkschaftssicht die Rechtsstellung von Arbeitenden aus Nicht-EU-Ländern.

swissinfo und Agenturen

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