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Aufweichen des Alkoholwerbeverbots

Werbung für Bier und Wein, aber nicht für Alcopops, soll künftig für alle Fernsehveranstalter in der Schweiz erlaubt sein. Der Bundesrat will damit eine Benachteiligung der Schweiz gegenüber ausländischen TV-Werbefenstern vermeiden.

Der Bundesrat beantragt eine entsprechende Aufweichung des Alkoholwerbeverbots im Radio- und Fernsehgesetz (RTGV). Mit dieser Lockerung will er die definitive Teilnahme der Schweiz am EU-Filmförderungsprogramm Media ermöglichen.

Damit liesse sich eine Benachteiligung der Schweiz vermeiden. Diese Zusatzbotschaft zum Media-Abkommen überwies der Bundesrat Mitte Woche dem Parlament.

Das Geschäft war im Dezember 2007 vom Parlament an den Bundesrat zurückgewiesen worden. Die beiden Räte wollten am Werbeverbot für Alkohol, Politik und Religion festhalten. Das Verbot kollidiert jedoch mit der ab 2009 geltenden EU-Richtlinie “Fernsehen ohne Grenzen”, deren Übernahme eine Bedingung für die Media-Teilnahme ist.

Diese Beteiligung ist für die Entwicklung der schweizerischen Filmindustrie von wesentlicher Bedeutung.

Dank einem vom Bundesrat vorgeschlagenen Kompromiss kann das Verbot religiöser und politischer Werbung sowie der Werbung für Spirituosen und Mischgetränke wie Alcopops aufrechterhalten werden.

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