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Symbolentscheid zur Rettung der Personenfreizügigkeit

Symbolentscheid zur Rettung der Personenfreizügigkeit.
Für Grau (B-Ausweis) wird das Kontingent auf 53'700 gesenkt, für Lila (L-Permis) sind die Grenzen weiter offen. Keystone

Die Ausdehnung der Ventilklausel auf die ganze EU bringe kaum eine Einschränkung der Zuwanderung, sondern diene in erster Linie der Besänftigung der Kritiker des freien Personenverkehrs, so der Tenor in der Schweizer Presse zum Entscheid des Bundesrats.

Der Bundesrat hat mit seinem Entscheid vom Mittwoch die Zuwanderung aus allen Ländern der Europäischen Union mit Ausnahme von Rumänien und Bulgarien beschränkt.

In den kommenden 12 Monaten werden maximal 56’000 Personen aus dem EU-Raum die Bewilligung als Daueraufenthalter erhalten. Die B-Bewilligung gilt für fünf Jahre.Ausgenommen von der Ventilklausel sind Kurzaufenthalter mit dem L-Permis.

“Bundesrat kuscht vor der Rechten”, steht für den Blick fest, denn die Regierung hoffe, damit den kommenden Abstimmungskampf zur Ecopop-Initiative oder der Masseneinwanderung, die beide die Zuwanderung stark limitieren wollen, den Wind aus den Segeln zu nehmen.

“Wenn schon, hätten auch die Kurzaufenthalter mit dem L-Ausweis gestoppt werden müssen. (…) Hätte der Spargel- und Erdbeerpflücker aus Osteuropa mit dem L-Ausweis auch nicht mehr kommen dürfen, wäre die Kritik laut geworden”, so die Boulevardzeitung.

Die Einführung von Kontingenten für Bürger der 17 “alten” EU-Staaten wird nur kleine Auswirkungen auf die Einwanderung in die Schweiz haben, da es schätzungsweise nur um 4000 bis 5000 Personen geht.

Die Klausel kann auf diese Staaten nur angewendet werden, wenn bis Ende Mai mehr als 56’268 B-Ausweise für einen Aufenthalt von fünf und mehr Jahren vergeben werden.

Aktuell fehlten noch gut 3300 B-Ausweise zur Erreichung dieser Obergrenze. Die Limite werde sicher erreicht, so Bundesrätin Simonetta Sommaruga am Mittwoch.

Mit der Klausel werden von Ende Juni 2013 bis Ende Mai 2014 noch 53’700 B-Bewilligungen erteilt.

Der Bundesrat hat auch die vor einem Jahr eingeführten Kontingente für Personen aus Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowakei, Slowenien und Tschechien verlängert. Aus diesen Ländern werden knapp 2200 Personen ein B-Permis erhalten.

Begrenzt werden für Menschen aus diesen Ländern neu auch die L-Permis für einen Aufenthalts bis zu einem Jahr. Dies wiel die meisten Einreisenden von einem B- auf ein L-Permis umgestiegen waren.

Die G-Permis für Grenzgänger sind von den Massnahmen nicht betroffen.

Steilpass für Beschränkungs-Initiativen

Für die Basler Zeitung wird diese Rechnung nicht aufgehen, denn der Bundesrat mache mit seinem Ventilklausel-Entscheid ein Eingeständnis, das einem Steilpass für die Gegner der Personenfreizügigkeit gleichkomme. “Er gibt nach längerem Zögern nämlich nun offiziell zu, dass sich die Schweiz mit diesem EU-Abkommen ein bisher unsteuerbares Zuwanderungsproblem eingehandelt hat.” Das spiele den Initianten der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und von Ecopop in die Hände.

“Symbolik reicht nicht”, schreibt das St. Galler Tagblatt. Dass der Bundesrat die Kurzaufenthalts-Bewilligungen nicht kontingentiert, werde ihm die Wirtschaft danken. “Sie kann weiterhin Arbeitskräfte aus dem EU-Raum rekrutieren. Die kürzeren Bewilligungen erhöhen bloss den administrativen Aufwand.”

Die Klausel werde kaum Wirkung zeigen, relativiert auch L’Express de Neuchâtel. “Es ist einfach, auf Kurzaufenthalts-Bewilligungen auszuweichen, wie die Erfahrungen mit den Ländern Osteuropas im vergangenen Jahr zeigen.”

Als “Placebo, aus Mangel an Alternativen”, bezeichnet der Landbote aus Winterthur den Entscheid des Bundesrats. “Er setzt mit der Ventilklausel weiter auf ein Mittel, von dem er selber am besten weiss, dass es die Zuwanderung nur sehr, sehr beschränkt bremst. Wenn überhaupt. Und er ist erst noch inkonsequent, indem er die Klausel nicht in allen Bereichen einführt. Das schmälert die sowieso schon bescheidene Wirkung noch zusätzlich.”

“Der Bundesrat legt sich selbst aufs Kreuz”, schreibt die Südostschweiz. “Einerseits gibt er den Leuten zu verstehen: Der freie Personenverkehr mit der EU ist ein Problem. Andererseits steht heute schon fest, dass die Ventilklausel die Immigration nicht spürbar eindämmen wird – das diffuse Unbehagen wird also nicht aus der Welt geschafft.” Damit öffne die Regierung jenen Kreisen alle Türen, welche die Personenfreizügigkeit ganz aufkündigen wollten.

Laut Schaffhauser Nachrichten will es der Bundesrat bei der Ventilklausel allen recht machen. “Der Verzicht auf die Beschränkung der L-Bewilligungen darf als Zugeständnis an die Bauern, die Hotellerie und das Baugewerbe verstanden werden, die vor der Ventilklausel warnten.” Der Entscheid dürfte aber auch ein Entgegenkommen gegenüber der Europäischen Union sein, so die Zeitung. Man aktiviere zwar die Ventilklausel, wahre aber das Hauptanliegen der EU: die Gleichbehandlung aller Staaten.

Die EU-Aussenbeauftragte Catherine Ashton zeigte sich enttäuscht vom Entscheid der Schweizer Regierung.

“Ich bedauere die heutige Entscheidung der Schweizer Regierung, die Beschränkungen des freien Personenverkehrs auf EU-Bürger anderer Mitgliedstaaten auszudehnen”, liess sie in einer Mitteilung verlauten.

Gemäss der EU-Aussenbeauftragten profitieren sowohl die Schweiz wie auch die EU von der Personenfreizügigkeit.

Ashton erinnerte daran, dass die Schweiz die Massnahme 2008 und 2009 auch nicht angewandt habe, obwohl die Voraussetzungen gegeben gewesen waren.

Keine vorausschauende Politik 

“Ein Zeichen, mehr nicht”, sieht die Neue Luzerner Zeitung im Entscheid, mit dem sich der Bundesrat gleich das nächste Glaubwürdigkeitsproblem einhandle. “In einem Jahr, wenn es die Ventilklausel nicht mehr gibt, steht der Bundesrat mit leeren Händen da. Wie will er dann erklären, dass, was eben noch nötig war – nämlich eine zahlenmässige Begrenzung der Zuwanderung –, plötzlich nicht mehr nötig ist?”

Hier sieht auch Le Temps aus Genf ein Problem auf die Regierung zukommen. “Es ist naiv zu glauben, dass dies die Schweizer beruhigen wird. Sie sind nicht dumm und sehen bald, dass sich der Druck der europäischen Zuwanderung nicht wirklich vermindern wird.”

Für DerBund und Tages-Anzeiger sind die Forderungen, welche die Regierung mit der eingeschränkten Zuwanderung verbinden, nichts mehr als ein frommer Wunsch, “etwa, dass die Wirtschaft ausländische Billigarbeiter in der ersten Krise nicht in die Sozialwerke abschiebt. Oder dass die Personalchefs mehr einheimische Frauen und Alte sowie Asylbewerber beschäftigen. Es wäre gut, wenn der Bundesrat vor der nächsten migrationspolitischen Volksabstimmung griffigere ‘Massnahmen’ in der Hand hätte”.

Die Schweiz müsse sich mit Deutschland, Grossbritannien, Österreich und den Niederlanden, also jenen EU-Staaten zusammentun, die ein schärferes Vorgehen gegen Armutseinwanderer verlangten, so die beiden Zeitungen.

“Unausweichlich”

Die Pressestimmen, die dem Bundesratsentscheid Positives abgewinnen, sind in der Minderheit.

Die Klausel sei politisch unausweichlich geworden, schreiben 24heures aus Lausanne und die Tribune de Genève. “Angesichts des Stromes von Zuwanderung, genährt von Asylsuchenden und freiem Personenverkehr, nimmt die Unzufriedenheit der Bevölkerung täglich zu. Es ist dringlich, den Druck abzubauen, und das hat der Bundesrat verstanden.”

“Der Bundesrat hat zur Schmerztablette gegriffen, um das Fieber der europäischen Einwanderung im Einklang mit dem Abkommen über den freien Personenverkehr zu senken”, schreibt La Liberté aus Freiburg.

Die Neue Zürcher Zeitung bezeichnet den Entscheid als “Neuen Akzent zur Migration”. Der Bundesrat habe sich nun etwas Luft verschafft, sich insofern aber auch selber unter Druck gesetzt, denn es werde erwartet, dass nach Auslaufen der Ventilklausel andere Massnahmen greifen würden, namentlich ein strikterer Vollzug.

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