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Ausländerkriminalität: Gesetze konsequent anwenden

Edouard Gnesa, links, Mediensprecherin Brigitte Hauser und Dieter Grossen, sellvertretender Direktor, an der Medienkonferenz. Keystone

Das Bundesamt für Migration will die neuen Asyl- und Ausländergesetze konsequent umsetzen und mit Härte gegen straffällige Ausländer vorgehen.

Schwerpunkte will das Bundesamt aber auch im Bereich der Integration und bei der internationalen Zusammenarbeit setzen.

Vorab gelte es nun, die neuen Bestimmungen des Asyl- und Ausländerrechts in der Praxis umzusetzen, sagte Direktor Eduard
Gnesa am Donnerstag an der Jahresmedienkonferenz des Bundesamtes für Migration (BFM).

“Wir haben genug Gesetze. Wir müssen sie nur anwenden und wo nötig hart durchgreifen.”

Konsequent vorgehen will das BFM gegen straffällige Ausländer. Wie Gnesa in Erinnerung rief, kann die Aufenthalts- oder Niederlassungs-Bewilligung widerrufen oder nicht verlängert werden, wenn ein Ausländer gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstösst.

Zudem sei es möglich, Eltern von jugendlichen ausländischen Straftätern auszuweisen, die ihre Kinder vernachlässigten oder Auflagen von Schule und Vormundschaftsbehörden nicht einhielten.

Leider sei es erwiesen, dass ausländische Jugendliche häufiger straffällig würden als ihre schweizerischen Altersgenossen, sagte Gnesa. Die Behörden müssten deshalb “klare Signale” setzen.

“Grundsätzlich funktioniert das Zusammenleben mit der ausländischen Wohnbevölkerung in der Schweiz jedoch sehr gut”, hält Gnesa im Gespräch mit swissinfo fest. “Das nicht nur dank den Schweizern, sondern auch dank den Ausländern.”

Sprachförderung und soziale Sicherheit

Zu den Jahresschwerpunkten des Bundesrates und des Amtes gehört auch die Verstärkung der Integrationspolitik. Dem BFM stehe ein Förderkredit von 16 Millionen Franken zur Verfügung, sagte Vizedirektor Mario Gattiker. Im Zentrum stünden dabei Sprachförderung, Bildung, Arbeit und soziale Sicherheit.

Zudem stehe die Integrationspauschale für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene von 6000 Franken pro Person zur Verfügung, was laut Gattiker rund 36 Mio. ausmacht. Die Erfahrungen in den Kantonen mit dem Instrument der Integrationsvereinbarung nach dem Motto “Fordern und Fördern” sollen per Ende Jahr evaluiert werden.

“Wir wollen keine Ghettos und auch keine Zweiklassengesellschaft wie in England oder Vorstädte wie in Frankreich”, so Gnesa.

“Brennende Autos – das wollen wir nicht. Deshalb brauchen wir präventive Massnahmen, damit die jungen Leute Arbeiten und die Sprache lernen können.”

Neue Gesetze bewähren sich

Seit Anfang Jahr sind das neue Ausländergesetz und das revidierte Asylgesetz vollumfänglich in Kraft. Die beiden Erlasse haben sich laut Gnesa bisher bewährt. Nunmehr gebe ein Drittel der Asylsuchenden Reise- oder Identitätspapiere ab. Das sei eine Zunahme um 9%.

Die Erwerbstätigkeit der vorläufig Aufgenommenen konnte dank dem erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt von 37 auf 40% erhöht werden. Gemäss den Daten von sieben Kantonen zu 110 Anordnungen von Zwangsmassnahmen wurden 77% der Personen aus der Ausschaffungshaft in ihren Heimat- oder einen Drittstaat zurückgeführt.

Asylzahlen stabilisiert

Die Asylzahlen haben sich bei rund 10’000 neuen Gesuchen stabilisiert. Wichtigstes Herkunftsland war letztes Jahr Eritrea mit 1682 Gesuchen. Nach Auskunft von Gnesa wird auf den vom damaligen Justizminister Christoph Blocher im letzten Oktober angekündigten dringlichen Bundesbeschluss verzichtet.

Gemäss einem richterlichen Urteil müssen Dienstverweigerer und Deserteure aus Eritrea als Flüchtlinge anerkannt werden. Mit einer Änderung des Asylgesetzes wollte Blocher erwirken, dass Dienstverweigerung allein keine Flüchtlingseigenschaft mehr begründen kann. Inzwischen haben sich die Asylgesuche aus Eritrea auf ganz Europa verteilt.

Gnesa hat von seiner neuen Chefin, Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, den Auftrag erhalten, das Problem weiter zu untersuchen und ihr bis Ostern Vorschläge zu Anpassungen des Asylgesetzes zu unterbreiten.

swissinfo und Agenturen

Ausländerkriminalität und straffällige Jugendliche ausländischer Herkunft, das ist seit einiger Zeit auch in der Schweiz ein heiss diskutiertes Thema.

In den vergangenen Jahren haben verschiedene Fälle Schlagzeilen gemacht. So hat Anfang Februar der Tod eines jungen Mannes, der am Karneval von Locarno von drei Gleichaltrigen ausländischer Herkunft zusammengeschlagen worden war, hat in der ganzen Schweiz Betroffenheit ausgelöst.

Die Schweizerische Volkspartei (SVP) hat bereits vor der Gewalttat in Locarno eine Initiative “Für die Ausschaffung krimineller Ausländer” lanciert, die Unterschriftensammlung läuft.

Die Initiative verlangt eine Ergänzung der Bundesverfassung. Demnach würden straffällig gewordene Ausländer in bestimmten Fällen automatisch ausgewiesen.

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