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Ausstellung in Zürich zur Päpstlichen Schweizergarde (22.09. – 20.11.1999)

Im Haus zum Rech sind noch bis zum 20. November historische Uniformen, Waffen und Gerätschaften der Päpstlichen Schweizergarde zu sehen. Das Haus zum Rech ist das ehemalige Wohnhaus der Familie Röist, die mit der Schweizergarde eng verbunden war.

Historische Uniformen, Waffen und Gerätschaften der Päpstlichen Schweizergarde sind noch bis zum 20. November in einer Ausstellung im Haus zum Rech in Zürich zu sehen. Das Haus zum Rech ist das ehemalige Wohnhaus der Familie Röist, die im 15. und 16. Jahrhundert eng mit der Schweizergarde verbunden war.

Die Ausstellung mit dem Titel ‘…zu dienen dem regierenden Papst’ beleuchtet einen weitgehend unbekannten Aspekt der Zürcher Geschichte und die besonderen Beziehungen zwischen der Schweizergarde in Rom und Zürich im frühen 16. Jahrhundert.

Anhand von Bildern und Texten werden in der Ausstellung die wechselhaften Bande zwischen Zürich und Rom, der Schweizergarde und dem Söldnerwesen sowie dem Papsttum und der Reformation dargelegt.

Vor dem Hintergrund der italienischen Kriege wurde 1506 die Schweizergarde durch einen Vertrag zwischen Papst Julius II. und den Kantonen Zürich und Luzern gegründet. Nach dem Tod des ersten Kommandanten, des Luzerners Kaspar von Silenen, wünschte Papost Leo X. den Zürcher Bürgermeister Marx Röist (1454-1524), der 1515 die Eidgenossen in der Schlacht und beim Rückzug von Marignano angeführt hatte, als Nachfolger. Röist nahm die Berufung an, allerdings unter der Bedingung, Bürgermeister von Zürich bleiben zu können. Marx Röist übertrug den eigentlichen Oberbefehl über die Schweizergrade seinem Sohn Kaspar, der 1518 in Rom die Stelle antrat. Er vertrat seinen Vater bis zu dessen Tod; dann amtete Kaspar Röist selber als Gardekommandant.

Die Schweizergardisten in ihren bunten Uniformen gehören heute noch immer zum Bild rund um den Petersplatz in Rom. Ihre eigentliche Aufgabe, den Papst Tag und Nacht zu beschützen, ist bis heute geblieben. Die Schweizergarde rekruturiert sich ausschliesslich aus Schweizer Bürgern römisch-katholischer Konfession. Die Bewerber müssen ledig, zwischen 19 und 30 Jahren alt und mindstens 175 Zentimeter gross sein. Voraussetzung sind ausserdem ein einwandfreier Leumund, eine abgeschlossene Berufslehre oder Mittelschule sowie die Rekrutenschule.

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