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Bündner Regierung will Steuer auf Zweitliegenschaften ermöglichen

Keystone-SDA

Die Bündner Regierung will den Gemeinden die Möglichkeit geben, eine zusätzliche Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften einzuführen. Frühestens 2028 könnte eine solche Steuer kommen.

(Keystone-SDA) Als Kompensation für die Ende September in einer nationalen Abstimmung beschlossenen Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung sollen die Bündner Gemeinden eine besondere Liegenschaftssteuer einführen dürfen. Dazu will die Regierung auf Kantonsebene die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, wie sie am Dienstag in einer Mitteilung schrieb. Auch die Kirchen sollen dank einer Gesetzesanpassung eine besondere Liegenschaftssteuer erheben dürfen.

Die Regierung geht davon aus, dass die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung bei Zweitliegenschaften zu geschätzten Mindereinnahmen von jährlich 40 Millionen Franken im Kanton führt. Zirka 30 Millionen Franken entgingen zudem den Gemeinden, heisst es im Communiqué. Auch die Kirchen seien betroffen, etwa die katholische Kirchgemeinden mit Mindereinnahmen von 1,8 Millionen Franken.

Sollten die Gemeinden dereinst eine zusätzliche Liegenschaftssteuer einführen, legen sie deren Höhe in ihrem Steuergesetz selbst fest. Die Regierung rechnet damit, dass diese Möglichkeit frühestens ab Anfang 2028 besteht. Unter anderem muss die kantonale Steuerverwaltung die Gesetzesbestimmungen noch ausarbeiten und der Grosse Rat darüber beraten.

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