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BANKEN/DE: EU-Vorschläge zu Einlagensicherung abgelehnt

BERLIN (awp international) – Im Streit mit der EU über einheitliche Sicherungssysteme für Kundeneinlagen bei Banken gehen auch die deutschen Bundesländer auf Konfrontationskurs zu Brüssel. Der deutsche Bundesrat lehnte am Freitag in Berlin die geplanten Änderungen durch die EU-Richtlinie zur Einlagensicherung ab. Die Länder befürchten Nachteile für die eigenen Sicherungssysteme von Sparkassen und Genossenschaftsbanken.
Die EU-Kommission will Auszahlungen im Insolvenzfall weiter auf 100 000 Euro begrenzen. Damit seien in Deutschland 96 Prozent aller Konten abgedeckt, heisst es in Brüssel. Neu ist, dass bei einer Banken-Pleite das Geld innerhalb einer Woche an die Sparer ausgezahlt werden soll. Vorgeschlagen wird ferner, die Not-Reserven innerhalb von zehn Jahren von 19 Milliarden auf 150 Milliarden Euro anzuheben.
Die Sicherungssysteme in der deutschen Kreditwirtschaft gehen über die 100.000-Euro-Grenze hinaus. Sparkassen und Genossenschaftsbanken befürchten Doppelzahlungen – in ein gesetzliches, verpflichtendes Einlagensicherungssystem und in die bisherige Institutssicherung.
Auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte kürzlich zugesagt, sich für die Besonderheiten des deutschen Bankensystems einzusetzen. Das Drei-Säulen-System aus öffentlich-rechtlichen Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken habe sich bewährt. Dies müsse auch bei den Einlagensicherungssystemen beachtet werden.
Der baden-württembergische Finanzminister Willi Stächele (CDU) erklärte, gerade in der Finanzkrise hätten sich die freiwilligen Sicherungseinrichtungen der deutschen Kreditwirtschaft bewährt. Die Option, dass Banken sowohl einer Institutssicherung als auch einer gesetzlichen Einlagensicherung angehören können, sei keine Alternative. Unter keinen Umständen dürfe es eine Mithaftung für Einlagensicherungssysteme anderer Mitgliedsstaaten geben./sl/DP/bgf

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