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Bankgeheimnisverletzungen bei UBS und Credit Suisse: Ermittlungen laufen

Die Affäre im Zusammenhang mit der Weitergabe vertraulicher Daten bei den Banken UBS und CS weitet sich aus. Elf Personen sind involviert; insgesamt sollen in 60 Fällen Informationen über Bankkunden ins In- und Ausland verkauft worden sein.

Die Affäre im Zusammenhang mit der Weitergabe vertraulicher Daten bei den Banken UBS und CS weitet sich aus. Elf Personen sind involviert; insgesamt sollen in 60 Fällen Informationen über Bankkunden ins In- und Ausland verkauft worden sein.

Im Fall von Bankgeheimnisverletzungen bei den Grossbanken UBS und Credit Suisse hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen an die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Zürich übergeben. Elf Personen werden der Weitergabe von Bankdaten beschuldigt, wie die Bundesanwaltschaft BA zu einem Artikel der “SonntagsZeitung” bestätigte.

Bei dem Fall gehe es um verbotenen wirtschaftlichen Nachrichtendienst, sowie Wiederhandlungen gegen das Bankengesetz, sagte BA-Sprecher Dominique Reymond. Weil aber nach bisherigen Erkenntnissen keine ausländischen staatlichen Stellen involviert seien, habe die Bundesanwaltschaft (BA) die weitere Strafverfolgung am vergangenen 24. Dezember in die Hände der Zürcher Ermittlungsbehörden gelegt. Bei wirtschaftlichem Nachrichtendienst handle es sich um ein politisches Delikt, weshalb keine Rechtshilfe beansprucht werden könne.

Insgesamt werden laut Reymond elf Personen beschuldigt, Informationen wie Kontostände oder Angaben zu Zahlungsverkehr weitergegeben zu haben. Es handle sich dabei um Bankangestellte. “13 namentlich bekannte Personen in Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Holland, Österreich, Italien, den USA und Israel wurden mit Bankdaten versorgt”, sagte Reymond. In der Schweiz seien die Informationen an Privatpersonen, Anwälte und Privatdetektive gegangen.

Die Bundesanwaltschaft ermittelte laut Reymond in 60 Fällen. Hauptperson sei ein Schweizer, der die Daten organisierte und für die Auskünfte von seien Auftraggebern zwischen 500 und 5.000 Franken pro Auftrag kassierte. Seinen Informanten in den Banken bezahlte der Mann 100 bis 2’500 Franken pro Auskunft. Manchmal hätten die Bankangestellten auch aus Gefälligkeit gehandelt und für die Informationen kein Geld erhalten, sagte Reymond.

Das Verfahren ausgelöst hatte die “SonntagsZeitung”, die im Zuge von verdeckten Recherchen in den Besitz von durch das Bankgeheimnis geschützte Daten kam und darauf die BA informierte. Anfang Oktober eröffnete die BA ein Ermittlungsverfahren. Vier Personen wurden vorübergehend in Untersuchungshaft genommen, darunter laut Reymond auch den als Hauptperson bezeichneten Mann.

SRI und Agenturen

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