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Begrenzte Amnestie für Steuerhinterzieher

Steuererklärung ausgefüllt, aber ist auch alles angegeben? Keystone Archive

Die Schweizer Regierung will Steuersünder, die sich selbst anzeigen, straflos auf den Pfad der Tugend zurückführen. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet.

Die grossen Parteien begrüssen die Begnadigung. Die Linke äussert aber auch Skepsis.

Zum einen möchte der Bundesrat die Steuerhinterzieher zur Selbstanzeige ermuntern: Wer eine eigene Steuerhinterziehung offen legt, soll einmal im Leben straflos bleiben. Einzig die ordentliche Nachsteuer und den Verzugszins müsste er für höchstens zehn Jahre bezahlen.

Bei jeder weiteren Anzeige würde neben der Nachsteuer inklusive Vollzugszins wie bisher eine Busse im Umfang eines Fünftels der hinterzogenen Steuer erhoben. Die straflose Selbstanzeige ist nur dann möglich, wenn die Steuerbehörden noch keine Kenntnis von der Hinterziehung hatten und der Betroffene sie vorbehaltlos unterstützt.

Ehrliche Erben

Entgegenkommen will der Bundesrat auch den ehrlichen Erben, die eine Steuerhinterziehung Verstorbener offen legen. Neu soll die Nachsteuer inklusive Verzugszins nur noch für die drei letzten Steuerperioden vor dem Tod des Erblassers eingefordert werden. Heute beträgt diese Frist zehn Jahre.

Auch die vereinfachte Erbennachbesteuerung setzt die Aufdeckung einer noch nicht bekannten Hinterziehung und die Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden voraus. Insbesondere wird die Errichtung eines vollständigen und genauen Nachlassinventars verlangt. Andernfalls werden die Nachsteuern bis auf zehn Jahre zurück erhoben.

Offen, was es bringt

Die beiden beantragten Massnahmen betreffen die direkte Bundessteuer und die Einkommens- und Vermögenssteuern von Kantonen und Gemeinden. Zu den finanziellen Auswirkungen kann der Bundesrat keine Angaben machen, da es zu hinterzogenen Einkommen und Vermögen naturgemäss keine verlässlichen Daten gibt.

Bei der straflosen Selbstanzeige erwartet der Bundesrat zu Beginn einen Mehraufwand. Weil die Straffreiheit auf ein einziges Mal begrenzt sei, werde die Zahl der Anzeigen aber sukzessive abnehmen.

Personell dürften die Gesetzesänderungen für Bund und Kantone keine spürbaren Folgen haben. Bei der Erbenbesteuerung wird der Mehraufwand für zusätzliche Nachbesteuerungen laut Bundesrat durch die Einsparungen wegen des vereinfachten Verfahrens wettgemacht.

Parteien reagieren positiv

Die Sozialdemokraten (SP) akzeptieren die einmalige straflose Selbstanzeige von unehrlichen Steuerzahlenden, sofern Nachsteuer und Verzugszins bezahlt werden. Die Partei ist jedoch gegen eine Teilamnestie für hinterzogene Steuern bei Erbschaften.

Die Freisinnigen (FDP) befürworten die Möglichkeit, dem Steuersubstrat mehr Geld hinzuzufügen. “Es ist sicherlich positiv, hier eine Türe zu öffnen und Anreize zu schaffen”, erklärte FDP-Sprecher Christian Weber.

Auch für die Schweizerische Volkspartei (SVP) ist die begrenzte Steueramnestie machbar. “Aber alle müssen etwas davon haben”, erklärte SVP-Sprecher Roman Jäggi. Das “ganze Volk” müsse davon in Form von Steuersenkungen profitieren können.

Die Christlichdemokraten (CVP) sind grundsätzlich für eine Teilamnestie. Ihre Forderung, dass dabei der Verzugszins bezahlt werden müsse, sehen sie erfüllt. Wäre dies nicht der Fall, würden die ehrlichen Steuerzahlenden diskriminiert.

swissinfo und Agenturen

Mit der Amnestie will die Regierung verhindern, dass Vermögen während Generationen vor dem Fiskus versteckt bleiben.

Die finanziellen Auswirkungen sind schwierig abzuschätzen. Der Grund liege darin, dass es zu hinterzogenen Einkommen und Vermögen naturgemäss keine verlässlichen Daten gäbe, so das Eidg. Finanzdepartement.

Nach der letzten Schweizer Steueramnestie von 1969 wurden den Steuerbehörden zusätzlich 11,5 Mrd. Franken angegeben.

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