Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Bern-Rom: Tauwetter, aber noch kein Frühling

Schweizer Unternehmen sollten nun bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Italien nicht mehr diskriminiert sein. AFP

Zwar hat Italien nun die Diskriminierung von Schweizer Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge aufgehoben. Bern hat dies mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen. Aber der Weg zu normalen Beziehungen ist noch lang.

“Sagen wir es doch ganz klar, man kann von einer Krise zwischen den beiden Ländern sprechen; (…) ich glaube, Minister Tremonti hat ein persönliches Problem mit der Schweiz. Ich weiss aber nicht weshalb.” So brachte es Aussenministerin Micheline Calmy-Rey letzten Donnerstag in einem Interview mit der italienischen Zeitung Corriere della Sera auf den Punkt.

Ob dies auch dem italienischen Wirtschafts- und Finanzminister selbst zu Ohren gekommen ist, bleibt ungewiss. Doch will es der Zufall, dass einen Tag nach Publikation des Interviews von Calmy-Rey Tremonti eine Reihe von Massnahmen zurückzog, die er im Sommer 2010 gegenüber Schweizer Unternehmen eingeführt hatte. Diese Regelungen sahen vor, dass in Italien offerierende Firmen aus Ländern, die auf der OECD-Liste als Fiskalparadiese galten – darunter auch die Schweiz – eine Spezialbewilligung beim Finanzministerium einzureichen hatten, bevor sie an den öffentlichen Ausschreibung teilnehmen durften.

Ermutigendes Zeichen

Der Bundesrat hat sich sehr zufrieden über diesen Schritt gezeigt. Italien befolge damit ihre eigenen internationalen Verpflichtungen im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO sowie jene der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU bezüglich der öffentlichen Auftragsvergabe.  

Um die Angelegenheit hat sich auch die Europäische Kommission gekümmert. Im März hat sie – auf Ersuchen von Bern – die italienischen Behörden um eine Erklärung ersucht. Damit war der erste Schritt in Richtung eines möglichen Verfahrens bei Feststellung eines Verstosses gemacht.

“Ich bin zufrieden, mehr wegen dem symbolischen Wert als wegen der praktischen Auswirkungen”, sagt Luca Albertoni, Direktor der Tessiner Handelskammer. Denn es sei für Tessiner Unternehmen immer schon schwierig gewesen, Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen in Italien zu erhalten, unabhängig von den jeweiligen Beschlüssen, welche die Reglemente verschärften.   

Allein schon der Umstand, dass Italien jetzt zugebe, dass seine Massnahmen die bilateralen Verträge verletzt haben, heisse implizit auch, “dass die Schweiz nicht als Land auf der Schwarzen Liste betrachtet wird.”

Der freisinnige Parlamentarier Ignazio Cassis spricht von einem “ermutigenden Zeichen, das Anlass zur Hoffnung gibt, dass Italien die Verpflichtungen, die sich aus internationalen Abkommen ergeben, noch einzuhalten weiss.” 

Zahlreiche offene Streitverfahren

In einer parlamentarischen Motion wünscht sich Cassis vom Bundesrat unter anderem, eine Strategie zur Beruhigung der italo-schweizerischen Beziehungen aufzubauen. Der Tessiner Parlamentarier unterstreicht dabei, dass sich all die anderen offenen Streitverfahren – Steueramnestie-Serien, italienischer Schutzwall gegen Brain Drain, Doppelbesteuerungsabkommen – noch weit aussen auf dem offenen Meer befinden…

“Das wichtigste Problem bleibt bestehen”, sagt Albertoni, “denn alle übrigen schmerzhaften Beschlüsse bleiben tel quel ungelöst und haben zur Folge, dass der bürokratische Hemmschuh weiterhin die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Firmen unterläuft.” 

Die “schmerzhaften Beschlüsse” basieren auf Beschlüssen zur Einkommensbesteuerung aus dem Jahr 1986, und umfassen erstens jenen über natürliche Personen von 1999 (gilt nur für Privatpersonen), zweitens jenen über “Controlled Foreign Companies” von 2002 (wobei eine Schweizer Firma nachweisen muss, keine steuerlich privilegierte Holding zu sein),  und drittens das sogenannte “Dekret zur Motivation” von 2010.

Zu Problemen führe besonders dieses letztgenannte Dekret. “Es betrifft alle Transaktionen, die Mehrwertsteuer-relevant sind. Somit praktisch jede kommerzielle Transaktion. Schlussendlich geht es darum, dass die italienischen Behörden von den Unternehmen verlangen, übermässig viel Daten zu liefern, um zu beweisen, dass ihre Transaktionen wirklich stattgefunden haben, also kommerziell begründet waren und nicht irgendeinen Zweck vorschoben, der letztlich nur der Steuerflucht gedient hat”, erklärt Albertoni.

Laut einer Umfrage der Handelskammer unter 247 Tessiner Unternehmen haben mehr als 60% im letzten halben Jahr zusätzliche Probleme wegen der ausufernden italienischen Bürokratie gehabt: Steuernachweise, Bankauszüge, Mehrwertsteuer-Dokumente, Bilanzen, buchhalterische Belege etc. Vielfach verloren die Firmen auch Verträge, weil die italienische Kundschaft kündigte.

Das Tessiner Problem ist auch ein Schweizerisches

Die Schwierigkeiten beschränken sich aber nicht nur aufs Tessin, denn Italien stellt für die ganze Schweiz der drittwichtigste Exportmarkt dar. Dennoch hat sich Bern bisher recht passiv verhalten.

“Im Fall der italienischen öffentlichen Auftragsvergabe haben die eidgenössischen Behörden auf unser Signalisieren hin reagiert”, sagt Albertoni. “Im Falll der restlichen offenen Streitverfahren haben sie sich noch nicht deutlich genug bewegt, vielleicht weil sie diese mehr als regionales und denn als gesamtnationales Problem erachteten.”

Dennoch sei Bewegung ins Ganze gekommen, sagt Cassis. “Dass gut 40 Parlamentarier meine Motion unterschrieben haben, bestätigt den Umstand, dass Bern die Wichtigkeit des Anliegens erkannt hat. Und dass die Regierung die Sache umfassend, nicht sektoriell angeht, sich also nicht ein Amt um einen Teil der Problematik und ein weiteres um einen anderen Teil kümmert.”  

Ein Aktionsplan, in den, wie vorher bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, auch Brüssel miteinbezogen werden sollte, erklärt Cassis. Er sei überzeugt, die Schweiz sollte institutionelle Aspekte mit ins Spiel bringen, und die EU habe ihre Rolle als Garant der bilateralen Verträge Schweiz – EU zu übernehmen.  

Und vielleicht, fügt Albertoni bei, “wäre es auch angebracht, die Tonlage etwas zu heben, so wie es übrigens auch Aussenministerin Micheline Calmy- Rey  getan hat.” Diplomatie sei schon recht, aber man müsste auch wissen, wann ein Basta angebracht sei, bevor die Stricke rissen. 

Als Alternative schlägt der Lega-Vertreter Norman Gobbi dem Bundesparlament andere Druckmittel vor. So könnte die Schweiz die Zahlungen der Rückvergütung aus dem Einkommen von Grenzgängern vorläufig suspendieren (Quellensteuer-Anteile).

Das Tauwetter-Signal aus Rom ist demnach insgesamt zwar ermutigend, aber die Experten halten sich an das alte Sprichwort, wonach eine einzige Schwalbe noch keinen Frühling ausmacht.

Während der letzten Session in Bern haben die Tessiner Nationalräte Ignazio Cassis und Norman Gobbi zwei Motionen eingegeben, welche die Beziehungen zwischen Italien und der Schweiz betreffen.

Der Lega-Vertreter Gobbi verlangt vom Bundesrat das Suspendieren der Zahlungen der Rückvergütung aus dem Einkommen von Grenzgängern an Italien (Quellensteuer-Anteil), bis das Doppelbesteuerungs-Abkommen steht und Italien die Schweiz von ihrer Blacklist nimmt.   

Gobbi unterstreicht den Umstand, dass die Rückvergütungs-Quote im Fall von Italien mit 38,8% viel höher ist als jene, die man an Österreich zahlt (12,5%).

Der Freisinnige Ignazio Cassis möchte vom Bundesrat die Definition einer “klaren Strategie zur Entspannung der gefährlich angespannten Lage” zwischen Italien und der Schweiz.

Wobei in diese Strategie besonders die Nachbarkantone Italiens, besonders das Tessin, miteinzubeziehen seien.

Auch die zuständigen EU-Behörden sollten angegangen werden, um Rom dazu zu bringen, die  Regeln der Europäischen Union zu respektieren.

Als mögliche Druckmittel verweist auch Cassis auf die Quellensteuer-Rückvergütungen.

Ende 2010 hat der italienische Senat das Gesetz über die Rückkehr qualifizierter Arbeitskärfte verabschiedet.

Ab 1969 geborene Europäische Bürger mit Hochschulabschluss, die zur Arbeit nach Italien zurückkehren, erhalten einen Steuernachlass (80% für Frauen, 70% für Männer) bis Ende 2013.

Kürzlich hat Ignazio Cassis den Bundesrat gefragt, ob dieses Gesetz nicht den bilateralen Verträgen widerspreche, oder auch dem italo-schweizerischen  Doppelbesteuerungs-Abkommen, das eine Nicht-Diskriminierung vorsieht. 

In seiner Antwort hat der Bundesrat geschrieben, dass diese Amnestie effektiv einen Verstoss gegen die beiden Abkommen darstellen könnte.  

Er werde sich deshalb an die Europäische Kommission wenden.

(Übertragung aus dem Italienischen: Alexander Künzle)

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft