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Berns neuer Mann in Brüssel

Jacques de Watteville, der neue Schweizer Botschafter bei der EU in Brüssel. Keystone Archive

Der Wirtschaftsexperte Jacques de Watteville wird neuer Leiter der Schweizer Mission bei der Europäischen Union in Brüssel. Er löst dort auf Ende Jahr Bernhard Marfurt ab.

De Watteville war bereits Ende der 1980er bis Anfang der 1990er Jahre in Brüssel. Derzeit ist er Botschafter in Syrien.

Die EU habe ihre Zustimmung bereits erteilt, sagte Hanspeter Mock, Sprecher der Schweizer Mission in Brüssel. Der Wechsel werde “gegen Ende Jahr ” erfolgen.

Der bisherige Leiter Bernhard Marfurt wird neu Chef der Mission bei UNO und OSZE in Wien. Die Mission ist die Schweizer Botschaft am Sitz der Europäischen Union.

Bankgeheimnis gehalten

Der 56-jährige de Watteville war bereits vor rund 15 Jahren Vertreter des Schweizer Aussenministeriums am EU-Hauptsitz. Als Finanz- und Wirtschaftsexperte war er dabei, als Bern und Brüssel um die Einführung der Zinsbesteuerung rangen.

Dabei konnte der Fall des Schweizer Bankgeheimnisses abgewendet werden. Die EU hatte gefordert, dass die Schweiz diese Institution aufgeben müsse.

Steueroase kritisiert

In seine Zeit als Chef der politischen Abteilung V des EDA (Koordination, Wirtschaft, Wissenschaft, Umwelt und Kultur) fielen auch die Angriffe der OECD, bei denen die Schweiz wegen “schädlichen Steuerpraktiken” ursprünglich auf eine Schwarze Liste hätte gesetzt werden sollen.

Karriere-Diplomat

Anfangs 1987 ernannte das EDA de Watteville zum diplomatischen Sekretär des Aussenministers. 1991 stieg er bei Schweizerischen Mission in Brüssel zum Botschaftsrat auf.

1992 wurde er als Botschaftsrat für Wirtschafts-Angelegenheiten nach London versetzt. Ab 1997 war er Chef des Finanz- und Wirtschaftsdienstes des Schweizer Aussenministeriums.

2001 ernannte ihn der Bundesrat zum Botschafter und Chef der Politischen Abteilung V bei der Politischen Direktion.

swissinfo und Agenturen

Für die EU-Kommission stehen die Steuerprivilegien, die gewisse Schweizer Kantone ausländischen Unternehmen gewähren, im Widerspruch zum Freihandelsabkommen von 1972 zwischen der Schweiz und der EU.

Die Schweiz vertritt die Haltung, die Steuervergünstigung gewisser Kantone für Auslandgeschäfte von Holdings, Verwaltungsgesellschaften und gemischten Gesellschaften falle nicht unter das Freihandelsabkommen.

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