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Familienfreundliche Politik kommt an die Urne

AFP

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll in der Schweiz durch eine Änderung in der Verfassung verbessert werden. Kritiker sagen, dass es sich nur um eine weitere Steuerlast und einen unnötigen Eingriff des Staats handle.

Der Wortlaut der Verfassungsänderung, über die das Schweizer Stimmvolk am 3. März befindet, ist ziemlich vage. Im Wesentlichen hält sie fest, dass Bund und Kantone die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit fördern. Die Kantone sollen vor allem für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen sorgen. Wenn sich das Angebot der Kantone als ungenügend erweist, sollen die Bundesbehörden Grundsätze festlegen.

“Die Schaffung von Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine Voraussetzung für ein gelungenes Familienleben”, sagt Lucrezia Meier-Schatz, Direktorin der Organisation Pro Familia und Nationalrätin der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP).

Weil die Infrastruktur, wie Krippen oder andere Kinderbetreuungsinstitutionen ungenügend sei, könnten vor allem Frauen ihre Arbeitsstelle oft nicht behalten, sagt Meier-Schatz. Viele opferten deshalb ihre Karriere oder verzichteten auf eigene Kinder.

Es fehlten Massnahmen, um die Familien wirksam zu unterstützen, sagt die CVP-Parlamentarierin. “Die Verfassungsgrundlage muss erweitert werden, um den Bedürfnissen der Familien und den Erwartungen der Gesellschaft gerecht zu werden.” Die geltenden Unterstützungsleistungen, wie die Mutterschaftsversicherung, seien veraltet.

Die Familienpolitik umfasst die Mutterschaftsversicherung, Kinder- und Familienzulagen, Steuererleichterungen, Schulwesen.

Dazu gehören auch Massnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Kindertagesstätten, wie Krippen und Schulmalzeiten.

Die Bundesbehörden legen die Leitplanken der Familienpolitik fest, während die 26 Kantone mit ihren Gemeinden für die Umsetzung der konkreteren Bestimmungen verantwortlich sind.

Mehrausgaben in Milliardenhöhe? 

Ganz anderer Meinung ist Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands und Mitglied der Freisinnig-demokratischen Partei (FDP.Die Liberalen). “Der Verfassungsartikel macht Türen auf zu Mehrausgaben und führt zu einer weiteren finanziellen Belastung für die Sozialpolitik.”

Laut Bigler könnten sich die Kosten für die Deckung der Nachfrage auf 3 Milliarden Franken belaufen. Um Beruf und Familie besser zu vereinbaren, plädiert Bigler für mehr Eigenverantwortlichkeit der Individuen und für massgeschneiderte Lösungen in den Betrieben.

Die vorgeschlagene Verfassungsänderung in der Familienpolitik ist eine von drei Vorlagen, die am 3. März dem Schweizer Stimmvolk unterbreitet wird.

Die Stimmenden werden sich auch über eine äusserst kontrovers diskutierte Initiative gegen überrissene Managersaläre und für mehr Aktionärsrechte, der sogenannten Abzocker-Initiative, äussern.

Dem Souverän wird auch eine Revision des Raumplanungsgesetzes unterbreitet, die das Parlament 2012 verabschiedet hat.

Rund 5,1 Millionen Einwohner sind stimmberechtigt. Bis zu 162’000 Personen, die meisten davon Auslandschweizer, können ihre Meinung im Rahmen eines E-Voting-Versuchs online kundtun.

Zusätzlich zu den eidgenössischen finden am 3. März mehrere Abstimmungen auf kantonaler oder kommunaler Ebene statt. 

Im Parlament

In der Parlamentsdebatte über diese Verfassungsänderung vom letzten Jahr standen die Linke und grosse Teile der Zentrumsparteien den Mitgliedern der politischen Rechten gegenüber.

Die Sozialdemokraten, die Grünen und die Christdemokraten argumentierten, dass die Reform mithelfe, eine Gesetzeslücke zu schliessen und die Rolle der Familie aufzuwerten. Davon profitierten sowohl die Gesellschaft wie die Finanzierung des Systems der sozialen Sicherheit. Was die ausserfamiliäre Kinderbetreuung betreffe, hinke die Schweiz anderen europäischen Ländern hinterher.

Die rechtskonservative Schweizerische Volkspartei (SVP) – und anfänglich auch die FDP – entgegnen, dass die Änderung zu unverhältnismässigen Eingriffen des Staats in Familienangelegenheiten, zu zusätzlichen Ausgaben sowie einer Untergrabung des föderalistischen Systems führten, das den kommunalen und kantonalen Behörden bisher einen hohen Grad an politischer Autonomie gewährt hat.

In der Schlussabstimmung in beiden Kammern behielten die Befürworter der Verfassungsänderung mit deutlicher Mehrheit die Oberhand. Die Linke sowie die Mehrheit der Zentrumspolitiker stimmten dafür, die SVP dagegen und die Freisinnigen waren geteilter Meinung.

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Welche Rolle hat der Staat bei der Kinderbetreuung?

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht In der Schweiz argumentieren Befürworter einer staatlichen Beteiligung, dass davon auch die Wirtschaft profitiere, weil die Frauen ihren Beruf nach der Schwangerschaft weiterhin ausüben könnten. Die Gegner bevorzugen ein traditionelles Familienmodell mit Müttern, die zuhause bleiben, zumindest solange die Kinder klein sind.

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Initiativen

Der Verfassungsartikel geht auf eine 6 Jahre zurückliegende parlamentarische Initiative eines christlichdemokratischen Parlamentariers zurück, der die Verfassungsbasis für eine Familienpolitik als zu schmal beurteilt hatte.

Seine Partei, die regelmässig Familienthemen auf der politischen Agenda platziert, fordert auch Steuererleichterungen für Familien. Sie sammelte genügend Unterschriften für eine eidgenössische Volksabstimmung über Massnahmen, welche Kinder- und Ausbildungszulagen von der Steuer befreien würden.

Die CVP ist allerdings nicht die einzige aktive Gruppe auf diesem Gebiet. Die SVP versucht, die Stimmenden für ihre eigene Initiative zu überzeugen, die in die entgegengesetzte Richtung zielt und Vergünstigungen für jene Familien abschaffen will, die ihre Sprösslinge in Kindertagesstätten schicken. Die Rechtskonservativen wollen damit ein traditionelles Familienmodell fördern, bei dem die Mütter zuhause bleiben.

Das Parlament hat in den letzten Jahren ein Programm ausgebaut, das 2000 von einem sozialdemokratischen Ständerat lanciert wurde, um die Schaffung zusätzlicher Krippenplätze zu fördern.  Aber im Dezember gab das Innenministerium bekannt, dass der Kredit von 120 Millionen Franken in Folge wachsender Nachfrage nach finanzieller Unterstützung fast ausgeschöpft sei.

Gemäss Mitteilung des Ministeriums anerkennt der Verfassungsartikel, über den im März abgestimmt wird, die “zentrale Bedeutung der Familie für die Gesellschaft und trägt ihren Bedürfnissen besser Rechnung”.

Mediensprecher Peter Lauener verweist auch auf die Vorteile für die Volkswirtschaft, wenn mehr Frauen nach der Geburt ihrer Kinder den Job behalten. Die gesetzliche Änderung könne auch als eine Massnahme betrachtet werden, um einerseits Engpässen bei qualifizierter Arbeit zu begegnen und andererseits die Armut in den Familien zu reduzieren, sagt er.

Bisher haben sich die Bundesbehörden darauf beschränkt, die finanziellen Lasten der Familien zu erleichtern. Jetzt ist die Zeit dafür reif, Familie und Beruf kompatibler zu machen, sagt Lauener.

Auf die vage Formulierung des Verfassungsartikels angesprochen, antwortet der Mediensprecher: “Es ist dann an den Kantonen, die Details zu regeln.”

(Übertragung aus dem Englischen: Peter Siegenthaler)

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