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Bettelverbote sind zulässig

Bettelverbote sind mit der Verfassung vereinbar. Die öffentliche Sicherheit und die Ruhe sind wichtiger als das Recht zu betteln. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht.

Dieser Inhalt wurde am 21. Mai 2008 publiziert Minuten

Im November 2007 verfügte das Genfer Kantonsparlament ein Bettelverbot. Der Verein zur Verteidigung der Rechte der Roma gelangte dagegen ans Bundesgericht. Dieses hat die Beschwerde nun abgewiesen.

Laut dem Gericht ist das Betteln als eine Form der Hilfesuche zwar ein elementares Freiheitsrecht, das vom Grundrecht der persönlichen Freiheit erfasst wird. Für die Einschränkung dieser Verfassungsgarantie bestehe indessen ein überwiegendes öffentliches Interesse.

Zu beachten sei weiter, dass Bettler oftmals im Rahmen organisierter Netze ausgenützt würden. Vor allem Kinder seien dieser Gefahr ausgesetzt. Eine Reglementierung des Bettelns sei geeignet, um diese negativen Auswirkungen zu verhindern. Dabei sei auch ein generelles Bettelverbot verhältnismässig.

In der Schweiz kennen viele Kantone generelle Bettelverbote. Die anderen delegieren die Frage an die Gemeinden, wobei ausser Bern und Lausanne mittlerweile fast alle grösseren Städte ein Verbot kennen.

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