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Bezirksgericht Zürich: Staatsanwalt will 2,5 Jahre für “Carlos”

"Unrecht soll umkehren", heisst es über einer der Eingangstüren zum Bezirksgericht Zuerich. "Carlos" muss sich vor Gericht wegen versuchter schwerer Körperverletzung verantworten. KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER sda-ats

(Keystone-SDA) Dem als “Carlos” bekannt gewordenen Zürcher Jugendstrafttäter droht eine längere Haftstrafe. Die Staatsanwaltschaft hat am Montag vor dem Bezirksgericht Zürich für eine “feige Tat” eine unbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten gefordert.

“Carlos” wird beschuldigt, Ende März 2016 beim Aussteigen aus dem Tram einem flüchtigen Bekannten ins Gesicht geschlagen zu haben. Dieser brach sich dabei den Unterkiefer.

Der Schlag war laut Staatsanwalt so heftig, dass sich “Carlos” dabei selbst einen Finger brach. Er hat den heute 21-Jährigen deshalb wegen versuchter schwerer Körperverletzung angeklagt.

Der Staatsanwalt sprach von einem “ungleich geführten Kampf”, bei dem “Carlos” massiv gegen Leib und Leben seines Opfers vorging. “Es ist ein Zufall, dass das Opfer nicht schwerer verletzt wurde”, sagte der Staatsanwalt.

“Carlos” beruft sich auf Notwehr

Für den Staatsanwalt ist “Carlos” zwar kein “Vollpsychopath”, er habe aber ein gröberes Problem und sei psychisch krank. “Das grösste Problem ist dabei, dass er das nicht einsieht und sich nicht helfen lassen will.” “Carlos” nehme gemäss einem psychiatrischen Gutachten seine Umwelt als Bedrohung wahr und habe immer das Gefühl, sich wehren zu müssen.

So sah es der 21-Jährige auch beim Vorfall von Ende März 2016. Er berief sich in seinen Aussagen auf Notwehr. Vor Gericht selber wollte er sich zum Vorfall nicht mehr äussern, ausser dass er sich angegriffen gefühlt habe und seinen Gegner abwehren wollte.

Der Staatsanwalt brachte zudem das Thema “Verwahrung” auf, denn mit einer simplen Freiheitsstrafe – “egal wie hoch” – sei es nicht getan. Im vorliegenden Fall sei eine Verwahrung aber nicht verhältnismässig, denn “Carlos” habe seit 5 Jahren kein vorsätzliches Gewaltdelikt mehr verübt.

Auch könne er nichts dafür, dass er der bekannteste Straftäter der Schweiz sei. “Bei einer anderen Person wäre eine Verwahrung gar kein Thema”, sagte der Staatsanwalt. Er sprach an die Adresse von “Carlos” dennoch eine Warnung aus: Wenn es nochmals zu einem solchen Vorfall kommen sollte, müsse eine Verwahrung geprüft werden.

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