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BKW zieht wegen ElCom-Verfügung vor Bundesgericht

Bern (awp/sda) – Am 11. November hat das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde der BKW FMB Energie AG gegen tiefere Zinssätze im Verteilnetz abgewiesen und damit einen Entscheid der Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) gestützt. Die BKW hat deswegen nun beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht.
Die ElCom hatte verfügt, dass die anrechenbaren Netzkosten der BKW für das Jahr 2009 um 1% respektive um rund 10 Mio CHF zu senken sind. Damit sind die BKW nicht einverstanden. Sie wollen mit ihrer Beschwerde nun eine Überprüfung des Urteils und eine definitive Klärung durch das Bundesgericht erwirken, wie sie am Montag mitteilten.
Die ElCom hatte es im April 2009 abgelehnt, für die Verzinsung der Kapitalkosten für Anlagen des Verteilnetzes, die vor 2004 in Betrieb gingen, den ordentlichen Zinssatz zuzulassen. Gegenwärtig liegt dieser ordentliche Zinssatz bei 4,25%.

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