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Bleibt Schweizer Datenschutz auf der Strecke?

Ab 5. März müssen auch Schweizer USA-Passagiere persönliche Daten preisgeben. Keystone

Das neue amerikanische Anti-Terror-Paket setzt Airlines unter massiven Druck: Ab nächster Woche müssen sie Washington voraussichtlich heikle persönliche Daten aller Reisenden in die USA im Voraus übermitteln.

Die Schweizer Fluggesellschaft Swiss ist offenbar bereit, sich dem Druck zu beugen.

Nach Ansicht der nationalen Schweizer Fluggesellschaft gilt eine jüngst getroffene Vereinbarung zwischen den USA und der EU auch für die Swiss. Ein Airline-Vertreter kläre zur Zeit in den Vereinigten Staaten ab, ob die Regelung auch auf Schweizer Passagiere anzuwenden sei.

Die Swiss sei im Besitz des Vertrags, der sich am EU-Datenschutzrecht orientiert. Er steht in Konflikt zum schweizerischen Datenschutz, da die US-Sicherheitsbehörden Zugang bekämen zu intimsten persönlichen Informationen wie Kreditkarten-Nummern, privaten Telefonnummern, Religionszugehörigkeit, Wohnadressen sowie Ess- und Reisegewohnheiten.

Die Airline sehe keinen Anlass, den Vertrag an das zuständige Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) weiter zu geben. Das sei Sache der EU-Kommission.

Beim BAZL geht man dagegen davon aus, dass die US-Sicherheitsbehörden ihre Forderung nach einem Zugriff auf persönliche Passagierdaten nicht an die Fluggesellschaft, sondern an die zuständigen Behörden richten müssten. Laut Stabschef Hans-Ulrich Aebersold liegt dem Bundesamt jedoch noch keine Anfrage vor.

Heikles politisches Problem

Das Abkommen zwischen der EU und den amerikanischen Sicherheitsbehörden ist gemäss Eidgenössischer Datenschutzbehörde sehr vage formuliert und schwach abgestützt. Es habe – unabhängig vom Datenschutz – eine “erdrückende, exterritoriale Wirkung”.

Laut Behördensprecher Kosmas Tsiraktsopulos werden die europäischen Länder und Fluggesellschaften in eine defensive Position manövriert. Auch Schweizer US-Reisende würden durch das amerikanische Massnahmen-Paket zur Bekämpfung des Terrorismus vor vollendete Tatsachen gestellt: denn sie oder Unternehmen wie die Swiss müssten nationale (sprich amerikanische) Gesetze respektieren oder massive Strafen in Kauf nehmen, bis hin zum Entzug der Landerechte.

Als einzige europäische Fluggesellschaft hat bisher offenbar nur die deutsche Lufthansa gegen die umstrittenen amerikanischen Forderungen protestiert. Inwieweit dieser Widerstand aufrecht erhalten wird, wenn der Entzug von Landerechten droht, bleibt vorläufig abzuwarten.

Unverhältnismässiges Anti-Terror-Gesetz



Nach Ansicht von Kosmas Tsiraktsopulos sprengen die US-Massnahmen “jeden Rahmen der Verhältnismässigkeit”. Sie würden das Demokratieverständnis eines Rechtsstaates massiv verletzen. Es sei “ein grundsätzliches amerikanisches Problem”, dass man dies in Washington nicht erkennen wolle.

Zudem sei es angesichts der willkürlichen Rechtsentwicklung in den USA seit dem 11. September 2001 mehr als zweifelhaft, ob getroffene Abkommen auch wirklich eingehalten würden.

Nach der Vereinbarung mit den EU-Ländern streben die US-Zollbehörden auch mit der Schweiz eine identische Regelung an, wie US-Botschafter Mercer Reynolds gegenüber der Zeitung “NZZ am Sonntag” bestätigt hatte.

Schweizer Demokratie-Unterricht

Auf die Frage, was die Schweiz in der Irak-Frage tun könnte, schlug der amerikanische Botschafter die Entsendung von Biochemie-Experten in Nachbarländer Iraks vor. “Oder sie könnte die Iraker lehren, eine Demokratie nach Schweizer Vorbild zu errichten.”

swissinfo, Monika Lüthi

Ab dem 5. März verlangen die USA von Fluggesellschaften im Voraus detaillierte Daten aller USA-Reisenden.

Die US fordern von der Schweiz ein Abkommen, wie sie es mit der EU getroffen haben.

Das Abkommen steht in Konflikt zum schweizerischen Datenschutz.

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