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Brüssel wartet Schweizer Abstimmung ab

Die Abstimmung vom 25. September wirft in Brüssel keine grossen Wellen - bis jetzt. Keystone

Ein Nein zur erweiterten Personenfreizügigkeît könnte die EU kaum akzeptieren, warnt die für die Schweiz zuständige EU-Parlamentarierin Diana Wallis.

Das Ergebnis der Volksabstimmung zur Personenfreizügigkeit ist entscheidend für die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU.

Noch wirft die Schweizer Volksabstimmung über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die zehn neuen EU-Länder in Brüssel keine hohen Wellen.

Anders als etwa die Referenden über die EU-Verfassung interessiert dieser Urnengang im Vorfeld bloss diejenigen, die sich hier professionell mit der Schweiz befassen. Zum Beispiel Diana Wallis.

Die britische Liberaldemokratin präsidiert den Ausschuss des EU-Parlaments für die Beziehungen zur Schweiz, Island und Norwegen.

Es gibt keinen Plan B

Dass Wallis der Schweiz wohlgesinnt ist, steht ausser Zweifel. Sie bemühte sich denn auch diese Woche vor Schweizer Medien um eine möglichst freundliche Antwort auf die Gretchenfrage: Wie würde die EU auf ein Nein des Schweizer Volkes reagieren?

“Es wäre verfrüht, jetzt schon darüber zu spekulieren”, sagte sie. Und wiederholte, was alle Zuständigen in der EU betonen: “Es gibt keinen Plan B für den Fall eines Volks-Neins.”

Und wie alle anderen hofft auch sie natürlich darauf, “dass wir am Montag einen Erfolg feiern können wie schon nach der Schengen-Abstimmung”.

Guillotine könnte fallen

Dass aber die EU ein Nein nicht einfach so hinnehmen würde, wird auch in den netten Worten von Wallis deutlich: “Niemand will garstig zur Schweiz sein, aber wir müssen uns an die Verträge halten.”

Die sieben bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU von 1999 sind untereinander mit der so genannten Guillotine-Klausel verknüpft: Fällt ein Abkommen, sind alle anderen auch hinfällig.

Eines dieser Abkommen ist jenes über die Personenfreizügigkeit, das nun mit der Abstimmungsvorlage auf die zehn neuen EU-Staaten ausgeweitet werden soll.

Wallis wollte sich nicht direkt dazu äussern, ob und wann die EU das bisherige Personenfreizügigkeitsabkommen und damit die Bilateralen I nach einem Nein am Sonntag kündigen würde.

Das Prinzip der Gleichbehandlung

Vor einem derartigen Schritt würden sicher Gespräche mit der Schweizer Regierung geführt, sagte Wallis. Sie sprach sogar von einer Phase des Nachdenkens über die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU, die auf ein Nein folgen könnte.

Gravierend wäre ein Nein aber mit Sicherheit, weil die Schweiz damit die Bürger der zehn neuen EU-Länder anders behandeln würde als jene der fünfzehn alten Länder. Dies widerspräche dem fundamentalen Prinzip der Gleichbehandlung, die zwischen den EU-Staaten gilt.

“Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schweiz als Drittstaat mehr Rechte beanspruchen könnte als ein Mitgliedsstaat”, warnte Wallis.

swissinfo, Simon Thönen, Brüssel

Die britische Liberaldemokratin Diana Wallis gehört dem EU-Parlament an.

Sie leitet den Ausschuss des EU-Parlaments für die Beziehungen zu den EFTA-Staaten Schweiz, Island und Norwegen.

Das bereits geltende Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Personenfreizügigkeit soll schrittweise und kontrolliert auf die zehn neuen EU-Staaten ausgedehnt werden.

Es sind dies Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

Gleichzeitig sollen die flankierenden Massnahmen verbessert werden, um Billiglöhne und missbräuchliche Arbeitsbedingungen wirksamer bekämpfen zu können.

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