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Buchhändler kommen unter Druck

Laut einer Studie dürften Bestseller zwar billiger werden, andere Bücher könnten sich jedoch verteuern. Keystone

Schweizer Buchhändler kommen unter Druck. Die hohen Buchpreise in der Deutschschweiz könnten bald fallen.

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat die Buchpreisbindung erneut untersagt. Buchhändler, Verleger und Autoren reagieren heftig auf diesen Entscheid.

Rund 90 Prozent der in der Schweiz verkauften deutschsprachigen Bücher unterliegen dem so genannten Sammelrevers. Dabei handelt es sich um ein Preisbindungssystem, bei welchem sich die einzelnen Buchhändler verpflichten, die von den Verlagen festgesetzten Endabnehmer-Preise einzuhalten (die so genannte Buchpreisbindung).

Positive Wirkung nicht nachgewiesen

Die Wettbewerbskommission hatte den Sammelrevers erstmals bereits im September 1999 für unzulässig erklärt. Die Kommission verbot damit den Buchhändlern und Verlegern, die kollektive Buchpreisbindung aufrecht zu erhalten.

Bei ihrem Entscheid kamen die Wettbewerbshüter zum Schluss, dass die Buchpreisbindung nicht durch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt werden kann.

Geprüft wurde von der Weko insbesondere, ob der Sammelrevers wie behauptet zu einem breiteren und tieferen Sortiment, zu einer grösseren Produkte-Vielfalt, zu einer Verbesserung des Vertriebs oder einer besseren Beratung führt. Die Weko kam zum Schluss, dass diese positiven Wirkungen nicht nachgewiesen werden können.

Wettbewerb erheblich beeinträchtigt

Nach dem Weko-Entscheid von 1999 waren der Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) sowie der Börsenverein des deutschen Buchhandels ans Bundesgericht gelangt. Dieses verpflichtete die Weko im August 2002 zu einem neuen Entscheid.

Die Lausanner Richter waren zum Schluss gekommen, dass die Preisbindung den Wettbewerb “erheblich beeinträchtigt”. Aus kartellrechtlicher Sicht sei dies nur dann zulässig, wenn sich die Preisbindung aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz rechtfertigen lasse. Dies sei von der Weko neu zu prüfen.

Antrag an Bundesrat möglich

Gemäss Patrik Ducrey von der Weko kann ihr Entscheid zunächst bei der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen und anschliessend gegebenenfalls beim Bundesgericht angefochten werden. Möglich ist laut Ducret weiter ein Antrag an die Landesregierung (Bundesrat).

Diese habe dann zu prüfen, ob eine möglicherweise erhöhte Verkaufsstellendichte bei fehlenden wirtschaftlichen Rechtfertigungsgründen aus kulturpolitischen Motiven ausnahmsweise wünschenswert wäre.

Buchhandel ficht Entscheid an

“Masslos enttäuscht” zeigte sich SBVV-Präsident Men Haupt. Es sei “so sicher wie das Amen in der Kirche”, dass der Schweizer Buchhändlerverein gegen den Entscheid der Weko rekurrieren werde.

Es sei “unselig”, dass sich die Buchbranche auf diese Weise wehren müsse, während Film, Theater und Presse subventioniert würden.

Die deutschen Buchhändler wollen im Gleichschritt mit dem Schweizer Buchhandel zuerst bei der Rekurskommission der Weko und in zweiter Instanz beim Bundesgericht rekurrieren.

Aus für kleine Buchhandlungen?

Für die Buchhändler und Verleger gibt es sowohl kulturelle als auch ökonomische Argumente für eine Beibehaltung der Buchpreisbindung. In der Westschweiz, wo keine Buchpreisbindung existiert, mussten laut Haupt in den vergangenen zwei Jahren 32 Buchhandlungen schliessen.

Bei einer Aufhebung der Buchpreisbindung würden in der Deutschschweiz 30 bis 40 Prozent der Buchhandlungen verschwinden, sagt Haupt. Auf dem Land gäbe es kaum mehr Buchhandlungen. Die Bücher würden ausserdem – mit Ausnahme der Bestseller – teurer. Dies zeige die Erfahrung aus anderen Ländern.

Gefahr der Reimporte

Weil 80 Prozent der in der Schweiz verkauften Bücher aus Deutschland und Österreich stammen, aus Ländern mit festen Buchpreisen, würde die Gefahr der Reimporte in diese Länder bestehen.

Diese Problematik habe die Weko ausser Acht gelassen. “Die Schweiz ist nicht im luftleeren Raum”, so Haupt.

Autoren fürchten Lohneinbussen

Enttäuscht zeigten sich auch die Autorinnen und Autoren der Schweiz (ADS). Bis anhin erhielten sie 10 Prozent des Ladenpreises. Wenn kein fester Preis mehr existiere, sei das Einkommen der Autoren ungewiss.

Der Entscheid sei auch aus kulturpolitischen Gründen falsch: Das “Kulturgut Buch” dürfe nicht ein “Wettbewerbsgut” werden.

swissinfo und Agenturen

Europäische Länder mit Buchpreisbindung:
Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Spanien
Ohne Buchpreisbindung:
Belgien, Finnland, Grossbritannien, Irland, Luxemburg, Schweden

Die Wettbewerbs-Kommission (Weko) hat die Buchpreisbindung in der deutschsprachigen Schweiz erneut für unzulässig erklärt.

Die französischsprachige Schweiz hat die Buchpreisbindung bereits aufgehoben.

Die italienischsprachige Schweiz kennt die Buchpreisbindung ebenfalls nicht mehr. Sie wird jedoch stark vom italienischen Markt und seiner Buchpreisbindung beeinflusst.

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