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Bundesgericht: Kein Schwimm-Dispens für Muslime

Muslimische Schülerinnen und Schüler können sich nicht mehr vom gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht dispensieren lassen. Das Schweizerische Bundesgericht stellt die Integration vor die Glaubens- und Gewissensfreiheit.

Den Ausschlag für den Entscheid des Bundesgerichts hatte der Fall einer tunesischen Familie aus Schaffhausen gegeben. Diese hatte für ihre beiden Söhne um eine Dispensation vom Schwimmunterricht ersucht.

Der muslimische Glauben erlaube es den Knaben nicht, leicht bekleidete Mädchen zu sehen, begründete die Familie.

Die Schulbehörden wiesen das Gesuch ab, der Erziehungsrat und das Verwaltungsgericht bestätigte dies. Die Behörden stellten sich dabei bewusst gegen ein Urteil des Bundesgerichts, das 1993 Glaubens- und Gewissensfreiheit höher wertete als Integration und Gleichstellung der Geschlechter.

In ihrer Beratung vom Freitag kamen die Lausanner Richter nun auf ihr Urteil zurück und wiesen die Beschwerde der Familie ab. Laut dem Gericht wurden den Integrationsanliegen in den letzten Jahren in der öffentlichen Diskussion verstärktes Gewicht beigemessen.

Dies sei aber keinesfalls ein Entscheid gegen Muslime oder die Religionsfreiheit als solche. Das Urteil stehe vielmehr für starke staatliche Schulen, die ihren Integrationsauftrag zu erfüllen hätten.

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