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Bundesgericht setzt TV3 das Messer an den Hals

Nachdenklicher TV3-Chef Jürg Wildberger Keystone

Nach der Absetzung von "News um 7" erfüllt der Privatsender TV3 seine Informationspflicht nicht mehr und verletzt die Konzession. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht. TV3 bemüht sich nun um eine Konzession-Änderung.

Knapp ein halbes Jahr nach Aufnahme des Sendebetriebes, welche im September 1999 erfolgt war, stellte TV3 die täglich rund 20 bis 30 Minuten dauernde Informationssendung “News um 7” ab und ersetzte diese im April 2000 mit einem sechs bis acht Minuten dauernden Kurznachrichtenblock “News”. Gleichzeitig reduzierte der Sender die News-Redaktion von 49 auf zehn Personen.

Am 29. Mai 2000 trat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) auf den Plan und machte TV3 klar, dass seit der Einstellung der “News um 7” die Information konzessionswidrig zu kurz komme. Das Bakom setzte eine Frist von 30 Tagen, um den rechtmässigen Zustand wieder herzustellen. Ansonsten würden administrative Massnahmen ergriffen.

“Big Brother” ist kein Ersatz für Informationssendungen

Nachdem das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das Vorgehen des Bakom unterstützt hatte, erhielt dieses jetzt auch den Schutz des Bundesgerichts. Laut oberstem Gericht hat sich TV3 bei der Erteilung der Konzession verpflichtet, ein deutschsprachiges Vollprogramm mit Schwerpunkt Information und Unterhaltung zu produzieren.

Dies beinhaltet laut Bundesgericht, dass die Zuschauer vielfältig und sachgerecht informiert werden. Mit der Absetzung der “News um 7” komme TV3 dieser Pflicht nicht mehr nach: Die neue Informationssendung dauere nur sechs bis acht Minuten und verarbeite vorwiegend Agenturmaterial. Es sei nicht zulässig, dem Programmauftrag nicht mehr konzessionskonform nachzukommen und den Schwerpunkt “Information” zu Gunsten der wirtschaftlich interessanteren Unterhaltung wie “Big Brother” zu vernachlässigen.

Wie aus dem Entscheid des Bundesgerichts hervorgeht, will TV3 beim Bakom ein Gesuch um Änderung seiner Konzessin stellen.

swissinfo und Agenturen

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