Mietrecht: Beide Vorlagen erleiden Schiffbruch
Das Schweizer Stimmvolk sagt Nein zur Vorlage über den Eigenbedarf einer Mietsache. Die Änderung des Mietrechts betreffend Untermiete wird etwas knapper abgelehnt. Der Mieterinnen- und Mieterverband hatte gegen diese Neuerungen das Doppelreferendum ergriffen.
51,6% des Stimmvolks sagen Nein zur Änderung des Obligationenrechts, was die Untermiete betrifft.
Die Vorlage über die Verschärfung der Definition des Eigenbedarfs wird mit einem Nein-Anteil von 53,8% abgelehnt.
«Die Bevölkerung war von den vom Parlament beschlossenen Änderungen im Mietrecht nicht überzeugt», sagte Bundesrat Guy Parmelin.
«Diese beiden rechtlichen Änderungen hätten ein Ungleichgewicht zwischen den Mietenden und den Vermietenden zum Vorteil der letzteren gebracht. Das war offensichtlich nicht, was der Souverän wollte.»
Das Mietrecht habe sich aber seit 1990 praktisch nicht verändert, es müsse künftig an die heutigen Verhältnisse angepasst werden, so Parmelin. Deshalb habe er bereits vor vier Jahren einen Konsultationsprozess zum Mietrecht gestartet.
Die Reaktionen
Die Sozialdemokratische Partei (SP) zeigte sich gegenüber der Agentur Keystone-SDA erfreut über die Ablehnung der beiden Vorlagen.
Diese seien ein Puzzleteil im Plan der Immobilienlobby gewesen, um Mieterinnen und Mieter schneller loszuwerden und anschliessend die Mieten einfacher erhöhen zu können.
Enttäuscht ist der Gewerbeverband. Es sei die Chance verpasst worden, unnötige Regulierungskosten im Mietrecht auszumerzen.
Die Vorlage betreffend den Eigenbedarf «hätte die Eigentümer und Vermieter von unnötigen Regulierungskosten befreit», hiess es weiter.
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Darum ging es
Die Änderungen hätten zwei zentrale Punkte im Schweizer Mietrecht betroffen. Bei beiden hätten die Vermietenden mehr Macht erhalten.
Die erste Änderung hätte die Regeln zur Untervermietung betroffen. Für eine Untervermietung hätten Mietende künftig ein schriftliches Gesuch stellen müssen.
Vermietende hätten Untervermietungen ablehnen können, die länger als zwei Jahre dauern, oder auch solche mit unklaren oder missbräuchlichen Bedingungen. Das Ziel war, Missbrauch einzudämmen, etwa durch Plattformen wie Airbnb.
Vorgesehen wäre zudem gewesen, dass die Ablehnungsgründe nicht ausdrücklich im Gesetz aufgeführt werden. Die Rechtsprechung hätte hier in Streitfällen für Klarheit sorgen müssen.
Andererseits hätten Vermietende Mietverträge nicht nur bei «dringendem Eigenbedarf» kündigen können, sondern auch wenn ein «bedeutender und aktueller Eigenbedarf» besteht. Dazu sagt das Stimmvolk voraussichtlich Nein.
Diese Formulierung hätte mehr Klarheit schaffen sollen, hätte aber vermutlich auch zu mehr Konflikten geführt, da die genaue Definition erst durch Gerichte geklärt werden müsste.
Bei beiden Vorlagen zeigt sich, dass die Nordwest- und die Westschweiz geschlossen Nein sagten, die Ost- und Südschweiz mit Ausnahme von Zürich und Schaffhausen Ja.
Interessant ist, dass mehr Kantone Ja sagten als Nein. Da es sich bei beiden Vorlagen um Gesetzesänderungen handelte, ist aber das Ständemehr nicht ausschlaggebend.
Die Immobilienbranche und bürgerliche Parteien hatten die Reform als notwendige Präzisierung bestehender Regeln gesehen, welche die Rechte von Vermietenden gestärkt und Missbrauch verhindert hätten.
Mieterinnen- und Mieterverbände und linke Parteien kritisierten einen Abbau des Mieterschutzes und befürchteten eine leichtere Kündigung und teurere Neuvermietungen. Sie hatten deshalb ein Doppelreferendum gegen die Gesetzesänderungen ergriffen.
Wäre die Fünfte Schweiz von den geplanten Änderungen betroffen gewesen?
Die Änderungen hätten auch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer betroffen, die ihre Wohnung in der Schweiz untervermieten möchten, während sie etwa für die Arbeit oder das Studium im Ausland sind.
Es hätte also auch für sie zusätzliche administrative Hürden gebracht, wenn sie ihre Wohnung langfristig hätten untervermieten wollen.
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