Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Bundesrat Christoph Blocher gerügt

Rüge und Dementi: Justizminister Christoph Blocher. Keystone

Der Justizminister hat im vergangenen Juli bei der Demission von Bundesanwalt Valentin Roschacher ohne formellen Beschluss des Gesamtbundesrates gehandelt.

Die Finanzdelegation des Parlamentes tadelt deshalb den Minister, weil er die Kompetenz überschritten hat, aber auch den Gesamtbundesrat für seine Passivität.

Im Juli liess der damalige Bundesanwalt Valentin Roschacher verlauten, dass er auf Ende 2006 zurücktrete. Die Leitung der Bundesanwaltschaft hatte dann der stellvertretende Bundesanwalt Michel-André Fels übernommen. Dies, so hiess es, bis eine definitive Lösung gefunden sei.

Justizminister Christoph Blocher sagte damals, der Rücktritt Roschachers sei auf eigenen Wunsch erfolgt.

Roschacher selber liess über seinen Sprecher ausrichten, dass “die Summe der Auseinandersetzungen der letzten zwei Jahre um die Person des Bundesanwalts und um die Arbeit der Bundesanwaltschaft, wie sie mit zunehmender Heftigkeit in Medien, Öffentlichkeit und Politik geführt wurden”, ausschlaggebend für den Entscheid gewesen sei.

Eigenmächtig

Nun überprüfte die Finanzdelegation die Zuständigkeiten bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Bundesanwalt Roschacher sowie der Ernennung seines interimistischen Nachfolgers Fels.

Dabei gelangte sie zum Schluss, dass die mit dem austretenden Bundesanwalt getroffene Regelung kompetenzwidrig nicht vom Gesamtbundesrat, sondern von Justizminister Blocher allein abgeschlossen worden war. Zudem hätte die Vereinbarung der Finanzdelegation zur Genehmigung vorgelegt werden müssen.

Die Rüge betreffe nur das formelle Vorgehen des Bundesrats, sagte der sozialdemokratische Nationalrat Urs Hofmann, Präsident der Finanzdelegation.

Über den Inhalt, die vereinbarten Lohnfortzahlungen für Roschacher, werde das Gremium mit dem Justizminister noch diskutieren.

Mehr

Mehr

Bundesanwaltschaft

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht In der Schweiz sind die kantonalen Justizbehörden für einen Grossteil der Strafuntersuchungen zuständig. Einige Delikte fallen jedoch in die Kompetenz der Bundesanwaltschaft (BA). Dazu gehören beispielsweise Attentate, Spionage, internationale organisierte Kriminalität, Geldfälschung, Geldwäscherei, Korruption oder von Bundesbeamten im Rahmen ihrer Aufgabe begangene Straftaten.

Mehr Bundesanwaltschaft

Wahl durch Gesamtbundesrat

Keine Freude hatte die Finanzdelegation auch am Entscheid über die interimistische Nachfolgeregelung für den Bundesanwalt.

Denn die Wahlbehörde für den Bundesanwalt sei der Gesamtbundesrat, sagte Hofmann. Die Finanzdelegation finde es “schon sehr erstaunlich”, dass die Regierung für ein nun schon über ein halbes Jahr dauerndes Interregnum keinen formellen Beschluss gefasst habe.

Die Finanzdelegation fordert die Regierung deshalb auf, umgehend formell über die vorläufige Leitung der Bundesanwaltschaft zu entscheiden. Ob und wann die Regierung dies tut, ist unklar.

Rüge zurückgewiesen

Justizminister Christoph Blocher weist die Rüge der Finanzdelegation zu seinem Vorgehen beim Rücktritt von Bundesanwalt Valentin Roschacher zurück. Er habe die Trennungsvereinbarung streng nach den rechtlichen Vorgaben geregelt.

Er habe den Gesamtbundesrat am 5. Juli 2006 darüber informiert, dass Bundesanwalt Roschacher gleichentags bei ihm seine Demission eingereicht habe, heisst es in einem Communiqué des Justiz- und Polizeidepartements (EJPD).

Eine Kündigung werde einseitig und ausschliesslich von der betroffenen Person ausgeübt.

Zudem habe er am 5. Juli den Gesamtbundesrat auch über die interimistische operative Führung der Bundesanwaltschaft orientiert.

swissinfo und Agenturen

Unter dem Druck der Kritik und mit wenig Rückhalt durch den Justizminister hat Bundesanwalt Valentin Roschacher im Juli 2006 seinen Rücktritt angekündigt.

Dass Roschacher einen ehemaligen kolumbischen Drogenhändler als Informant benutzte, bezeichnete das Bundesstrafgericht zwar “als in der Art einmalig”, fand aber keinen Gesetzesverstoss.

Seit dem Rücktritt Roschachers leitet der stellvertretende Bundesanwalt Michel-André Fels vorläufig die Bundesanwaltschaft.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft