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Bundesrat gegen zwangsweise Offenlegung von Partei-Finanzen

Der Bundesrat zweifelt an der Wirksamkeit eines Zwanges zur Offenlegung der Finanzierung von Parteien und Abstimmungskomitees. Er lehnt eine entsprechende Motion der Grünen ab.

Eine solcher Zwang bringe wahrscheinlich nur administrativen Aufwand mit sich und verleite zur Umgehung.

Bei Wahlen und Abstimmungen würden immer höhere Geldsummen eingesetzt, begründete die Grüne Fraktion ihren Vorstoss. Interessengruppen und superreiche Einzelpersonen versuchten damit, die Willensbildung in ihrem Sinne zu beeinflussen. Eine Offenlegung der Finanzierung sei in einer Demokratie nötig.

Der Bundesrat setzte in seiner am Freitag (23.06.) veröffentlichten Antwort Fragezeichen hinter diese Forderung.

Es sei unklar, wie die verschiedenen, oft ad hoc gegründeten Aktionskomitees erfasst und kontrolliert werden sollten. Zudem stelle sich die Frage, wie verhindert werden könne, dass Finanzstarke ihre Kampagnen von nicht kontrollierten Aktionskomitees durchführen liessen und sich der Offenlegungspflicht so entzögen.

Weiter erklärt der Bundesrat, eine jüngst durchgeführte informelle Befragung bei den Bundesratsparteien habe ein mehrheitlich ablehnendes Bild ergeben. Eine Offenlegung dürfe nicht nur grossen administrativen Aufwand mit sich bringen und zur Umgehung der entsprechenden Bestimmungen verleiten. Zahlreiche ausländische Beispiele belegten aber genau diese Wirkung. Zweifel an einem Erfolg von Zwangsmassnahmen seien daher angebracht.

swissinfo und Agenturen

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