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Bundesrat genehmigt neue Arzt-Tarif-Struktur

Der Bundesrat hat die neue, gesamtschweizerische Arzttarifstruktur TarMed am Montag (18.09.) genehmigt. TarMed enthält rund 4400 Tarifpositionen. Der Umbau soll für die Krankenversicherung kostenneutral sein. Der Zeitpunkt der Einführung ist noch offen.

Künftig werden Ärztinnen und Ärzte in freier Praxis und in Spitalambulatorien für Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung nach dem einheitlichen Tarifsystem entschädigt. Das gilt auch für die ambulanten und spitalambulanten Leistungen, die von Unfall-, Militär- oder Invalidenversicherung bezahlt sind.

Taxpunkte für sämtliche Leistungen

Jede der fast 4400 im TarMed enthaltenen Arztleistungen ist mit Taxpunkten für die ärztlichen und technischen Leistungen bewertet. Die Ermittlung der Taxpunkte für die technischen Leistungen in der Arztpraxis und im Spitalambulatorium erfolgt nach einem Modell, dem die Kosten für Raumbenutzung, Materialaufwand und Mitarbeiterlöhne zu Grunde liegen.

Die ärztlichen Leistungen werden aufgrund eines fiktiven Referenzeinkommens, der jeweils massgebenden Produktivität, der Normalarbeitszeit, der verrechenbaren Arbeitszeit sowie der jeweiligen “Dignität”, welche die für die Ausführung der Leistung notwendige Weiter- und Fortbildung widerspiegelt, bewertet.

TarMed stellt die Arztarife in der Krankenversicherung auf eine betriebswirtschaftliche Basis. Folge davon ist die Höherbewertung der intellektuellen gegenüber den technisch-apparativen Leistungen. Die neue Tarifstruktur macht die Kosten vergleichbar und erhöht die Transparenz.

Kantone legen Preise fest

Ersetzt werden durch TarMed die bis anhin auf kantonaler Ebene vereinbarten Tarifstrukturen sowie der Spitalleistungskatalog von Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung. Die Frage, mit welchem Betrag ein Taxpunkt durch die obligatorische Krankenversicherung zu vergüten ist, wird weiterhin auf kantonaler Ebene beantwortet.

Der Bundesrat will, dass die Einführung kostenneutral erfolgt: Durch den Tarifumbau dürfen der sozialen Krankenversicherung keine Mehrkosten erfolgen. Verantwortlich für die Kostenneutralität sind die Tarifpartner Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer KSK, Verbindung der Schweizer Ärztinnnen und Ärzte FMH, Spitäler der Schweiz H sowie Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung.

Fünf weitere Tarifverträge

Der Bundesrat hat im Bereich Krankenversicherung fünf weitere gesamtschweizerische Tarifverträge genehmigt. Vier davon wurden zwischen dem KSK und den Berufsorganisationen der Ergotherapeuten, der Logopäden, der Chiropraktoren und der Krankenschwestern und Krankenpfleger angeschlossen, der fünfte zwischen KSK und Rega.

swissinfo und Agenturen

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