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Bundesrat: Keine rechtliche Basis für Intervention im Fall Rappaz

(Keystone-SDA) Bern – Der Bundesrat sieht keine rechtliche Basis dafür, im Fall des hungerstreikenden Hanfbauern Bernard Rappaz aktiv zu werden. Dies hält er in einem Schreiben an Rappaz› Anwalt Aba Neeman fest.
Der Anwalt hatte sich mit einem Brief an den Bundesrat gewandt. Der Bundesrat habe vor einer Woche darüber diskutiert, sagte Bundesratssprecher André Simonazzi am Mittwoch auf eine entsprechende Frage vor den Medien. Nun habe der Bundesrat dem Anwalt geantwortet.
In seinem Antwortschreiben halte er fest, dass es keine rechtliche Basis für eine Intervention von Seiten des Bundesrates gebe. Die Zuständigkeiten seien klar geregelt, sie lägen bei den Kantonen und den Gerichten.
Das Bundesgericht hatte am Dienstag eine weitere Beschwerde des hungerstreikenden Wallisers abgewiesen. Rappaz hatte Beschwerde eingereicht gegen den Entscheid der Walliser Sicherheitsdirektorin und des Kantonsgerichts, ihm keinen Haftunterbruch zu gewähren.
Das Kantonsgericht hatte den behandelnden Arzt Anfang November zudem unter Androhung einer Busse verpflichtet, Rappaz notfalls zwangsweise zu ernähren. Der 57-Jährige muss wegen schweren Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiteren Delikten eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verbüssen.

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