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Bundesrat leistet UBS Schützenhilfe

Die UBS fordert die Abweisung der US-Klage zur Herausgabe von 52'000 Kundendaten. Der Bundesrat schreibt in einem Beibrief, die Klage verletze das Doppelbesteuerungsabkommen und gefährde dessen anstehende Revision.

Das US-Justizdepartement und die amerikanische Steuerbehörde IRS verlangen in einem Zivilverfahren vor dem Bundesgericht in Florida die Herausgabe von Informationen zu rund 52’000 UBS-Kontoinhabern, die der Steuerhinterziehung vor dem US-Fiskus verdächtigt werden.

Der Versuch, die UBS zur Herausgabe von Kundendaten zu zwingen, würde die Schweizer Souveränität verletzen, da sich diese Informationen in der Schweiz befinden, argumentiert die Regierung in Bern.

Die Schweiz macht in ihrer Eingabe ferner darauf aufmerksam, dass der Versuch, die UBS zur Herausgabe von Kundendaten zu zwingen, die Schweizer Souveränität verletzen würde, da sich diese Informationen in der Schweiz befinden.

Die UBS dürfe nicht zur Verletzung schweizerischer Rechtsnormen gezwungen werden, schreibt der Bundesrat weiter. Kein anderer Staat würde Daten in diesem Umfang und auf diese Weise herausgeben.

swissinfo und Agenturen

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