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Bundesversammlung Bvers

Oberste gesetzgebende Behörde (Legislative) der Eidgenossenschaft. Sie besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat und dem Ständerat.

Die beiden Kammern behandeln die Geschäfte (Bundesgesetze, Budgetbeschlüsse, Abschluss von Staatsverträgen usw.) in der Regel getrennt nacheinander, und ein Beschluss ist erst zustande gekommen, wenn beide Räte zugestimmt haben.

Als Vereinigte Bundesversammlung tagen die beiden Räte gemeinsam bei besonderen Anlässen, z.B. für Wahlen (Bundesrat, Bundesgericht, Bundeskanzler/in) sowie für die Entgegennahme von Erklärungen des Bundesrates zu wichtigen Angelegenheiten.

(Quelle: Glossar Bundesbehörden)

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