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BVG: Das wird neu in der Zweiten Säule

Nach der Bereinigung durch das Parlament sind dies die wichtigsten Punkte der 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG):

– Das Mindesteinkommen für die obligatorische Zweite Säule wird von 25’320 auf 18’990 Franken im Jahr gesenkt. Damit soll die berufliche Vorsorge auch tiefen Einkommen und Teilzeitbeschäftigten geöffnet werden.

– Etwa 180’000 Personen fallen neu unter das Obligatorium, vier Fünftel von ihnen Frauen. Effektiv neu versichert werden rund 100’000 Personen, weil sich viele schon im Überobligatorium versichert haben.

– Obligatorisch versichert sind Jahreslöhne bis 75’960 Franken minus den Koordinationsabzug. Dieser Abzug beträgt neu statt 25’320 nur noch 22’155 Franken. Der obligatorisch versicherte Lohn erhöht sich damit von 50’640 auf 53’805 Franken.

– Der Mindest-Umwandlungssatz, mit dem aus dem angesparten Alterskapital samt Zinsen die Renten errechnet werden, sinkt wegen der höheren Lebenserwartung innert zehn Jahren schrittweise von 7,2% auf 6,8%.

– Die jährlichen Altersgutschriften zur Äufnung des Kapitals bleiben unverändert.

– Das ordentliche Rentenalter beträgt wie in der AHV ab 2009 für Männer und Frauen 65 Jahre. Ab 60 Jahren kann eine gekürzte Rente bezogen werden. Auch im BVG werden Witwerrenten sowie Viertel- und Dreiviertelrenten für Invalide eingeführt.

– Präzisere Rechnungsvorschriften, umfassende Informationspflichten und griffigere Normen für die paritätische Verwaltung verbessern die Transparenz bei den von grossen Versicherungsgesellschaften verwalteten Sammelstiftungen.

– Der Bundesrat legt fest, in welchem Umfang die Versicherungen einen Überschuss an die Vorsorgewerke weitergeben müssen.

– Das im Überobligatorium versicherbare Jahreseinkommen wird neu auf 759’600 Franken begrenzt (Bel étage). Damit soll dem Missbrauch der steuerbegünstigten Zweiten Säule durch Spitzenverdiener ein Riegel geschoben werden. Der Einkauf ist nur noch bis zur Höhe der reglementarischen Leistungen möglich.

– Nach den Beschlüssen des Parlaments verursacht die Gesetzesrevision Mehrkosten von 305 Mio. Franken.

swissinfo und Agenturen

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