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Causa Finma auch ein Fall Bundesrat

Hat sich versteckt, statt Verantwortung zu übernehmen: Hans-Rudolf Merz im Urteil der Presse. Keystone

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde ist schwach besetzt, der Bundesrat ein Drückeberger, der sich vor Verantwortung scheut: Dies Schweizer Pressestimmen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA.

Die Schweizerische Finanzmarktaufsichtsbehörde (Finma) hat illegal gehandelt, als sie im Februar letzten Jahres rund 300 Dossiers von amerikanischen UBS-Kundendaten an die US-Steuerbehörde herausgegeben hatte. Zu diesem Urteil gelangte das Bundesverwaltungsgericht am Freitag.

Am Tag danach hagelt es in den Schweizer Medien Kritik an Bankenaufsicht und Regierung. In der Schusslinie steht insbesondere Finanzminister Hans-Rudolf Merz.

“Kein Job für Drückeberger”, titeln Tages-Anzeiger und Bund ihren Kommentar. Selbst als Anfang 2009 der Notstand nicht mehr zu verkennen gewesen sei, habe Merz die Verantwortung der Finma zugeschoben.

Sessel räumen

“Bundesräte sind gewählt, um Verantwortung zu tragen. Wenn sie dies nicht mehr tun möchten, steht es ihnen frei, ihren Sessel für Entschlossenere zu räumen.” Die Aufforderung zum Rücktritt steht hier schon nicht mehr zwischen, sondern auf den Zeilen.

Doch soweit wollen Bund und Tages-Anzeiger dann doch nicht gehen. “Vielleicht kommt der auf Harmonie Bedachte selbst zur Einsicht, dass er nicht so recht in die raue Welt der Politik passt. Oder es hilft ihm jemand dabei, der ihn gut mag.”

Die “flagrante” Verletzung des Bankgeheimnisses durch die Finma zeige, dass das dieses Gremium “dringend mit besseren Köpfen ausgerüstet werden muss”, fordert das St. Galler Tagblatt.

Politisch viel gravierender sei aber die Führungsschwäche des Bundesrates, denn Merz und seine Kollegen hätten die “heisse Kartoffel einfach der Finma zugeschoben”. Dabei wäre juristisch nur die Regierung befugt gewesen, den Auftrag zur Datenherausgabe zu erteilen.

Vor Milliarden-Klagen?

Der Blick stellt die beiden “Hauptpersonen des Debakels”, Finma-Präsident Eugen Haltiner und Bundesrat Hans-Rudolf Merz ins “totale Abseits”. Das Urteil könnte verheerende Folgen haben, so die Boulevardzeitung. Von der Datenherausgabe betroffene Kunden könnten die Finma und die Schweiz auf Schadenersatz verklagen. “Kommt es zu Sammelklagen mehrerer Betroffener, geht es um Milliarden!”

Einzig die freisinnig ausgerichtete Neue Zürcher Zeitung gibt dem Finanzminister, welcher der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP) angehört, so etwas wie Rückendeckung, indem sie die gesamte Regierung ins Gebet nimmt, statt Merz herauszugreifen.

Der Bundesrat habe im Fall UBS gegen die USA “ohne klare Strategie und ohne interne Kohärenz” agiert. Statt der Finma klare Vorgaben zu machen, habe es die Regierung bei generellen Anweisungen belassen.

Die NZZ nimmt Merz auch insofern aus der Schusslinie, als sie an die Wurzel des Problems erinnert, die im “gesetzwidrigen Verhalten der UBS im Cross-Boarder-Geschäft mit amerikanischen Kunden liegt”.

Moral bewiesen

“Die Bankenpolizei hat ausserhalb des Gesetzes gehandelt”, schliesst sich die Tribune de Genève dem Gericht an.

Für Le Temps bleibt die Überstellung der Kundendaten als “grösstmögliche Demütigung der Schweiz” in Erinnerung. “Die Staatsräson siegte, ein kleines Land musste auf die Knie, um die Bank zu retten, die plötzlich zu einer zu schweren Bürde geworden war.”

Für Le Matin stellten die Richter mit ihrem Urteil die Moral wieder her: “Umso besser, wenn die Rettung gewisser Interessen nicht alle Mittel heiligt.” Die Lausanner Zeitung erwähnt “Diktatorensohn” Hannibal Gaddafi, der in der Schweiz machen konnte, was ihm beliebte, ohne dafür büssen zu müssen. Ohne Moral würde die Schweiz von einem königlichen Frieden profitieren. “Aber könnte sie noch in den Spiegel blicken?”

Informationen nicht verwenden

Die Tessiner Zeitung Corriere del Ticino vertraut den Kommentar dem ehemaligen Staatsanwalt Paolo Bernasconi an, der heute die Interessen mehrerer UBS-Kunden vertritt. Das Urteil zeige, dass die Gewaltentrennung funktioniere, so der Anwalt.

Die Kunden, die durch die ungesetzliche Entscheidung geschädigt worden seien, hätten ihre Rechte zurück erhalten. Das bedeute, dass die US-Steuerbehörde die Informationen nicht verwenden dürfe.

Wie der Blick rechnet Bernasconi mit juristischen Konsequenzen. Es gelte, sich auf Schadenersatzklagen einzustellen.

Renat Künzi, swissinfo.ch

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