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CH/Bankgeheimnis: Kantone fordern mehr Rechte bei Jagd nach Steuersündern

Bern (awp/sda) – Mit den Doppelbesteuerungsabkommen übernimmt die Schweiz auch den OECD-Standard bei der internationalen Amtshilfe in Steuersachen. Der Entwurf für das neue Steueramtshilfegesetz stösst grundsätzlich auf Zustimmung. Die Kantone allerdings fordern für sich ebenfalls mehr Rechte bei der Jagd nach Steuersündern.
Auf Druck des Parlaments hat der Bundesrat die Verordnung über Amtshilfe in Steuersachen in ein Gesetz überführt. Der entsprechende Entwurf war bis am Mittwoch in der Vernehmlassung.
Er sieht vor, dass die Schweiz im Einzelfall auf Anfrage Informationen an ausländische Behörden liefert. Beruhen die Gesuche auf gestohlenen Daten, leistet die Schweiz keine Amtshilfe. Für Fishing Expeditions darf das Amtshilfeersuchen ebenfalls nicht missbraucht werden. Zuständig für die Amtshilfe gemäss den Doppelbesteuerungsabkommen ist die Eidgenössische Steuerverwaltung.
Der Gesetzesentwurf enthält Regelungen, mit welchen die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) nicht einverstanden ist. Sie will den Kantonen bei Verdacht auf Steuerhinterziehung durch in der Schweiz steuerpflichtige Personen ebenfalls das Recht einräumen, im Ausland via Amtshilfe um Bankinformationen nachzusuchen und diese verwerten zu können.
Nach dem Gesetzesentwurf dürfen Schweizer Steuerämter nämlich nur zu solchen Bankinformationen ein Amtshilfegesuch stellen, die nach schweizerischem Recht beschafft werden dürfen – somit nur bei Steuerbetrug.
Die FDK sieht nicht ein, weshalb die inländischen Steuerbehörden schlechter gestellt werden sollen als ausländische. Es bestehe kein Grund, auf die Beschaffung von Bankinformationen aus dem Ausland weitgehend zu verzichten.
Ferner wollen die Kantone ans Ausland übermittelte Amtshilfeinformationen einsehen und verwerten können. Es sei nicht einzusehen, weshalb dies im Gesetzesentwurf ausgeschlossen werde.
Die Schweizerische Bankiervereinigung begrüsst den Gesetzesentwurf. Sie ist aber – wie économieuisse sowie FDP, SVP und CVP – gegen den Wunsch der FDK, die via Amtshilfe im Ausland beschafften Informationen auch dann für schweizerische Steuerzwecke verwenden zu dürfen, wenn diese Informationen nach schweizerischem Recht nicht hätten beschafft werden dürfen.
Die Vorlage dürfe auf keinen Fall dazu missbraucht werden, das Schweizer Steuerrecht in irgendeiner Form zu verschärfen, schreibt die SVP. Das sehen SP und Grüne anders. Sie wollen den Schweizer Steuerbehörden die gleichen Ermittlungsmöglichkeiten einräumen wie den ausländischen Behörden.
FDP und CVP bekunden andererseits Mühe mit der Zuständigkeit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Diese erhalte damit die Befugnis, direkt bei Banken Informationen einzuholen, schreibt die FDP. Bei inländischen Steuerpflichtigen sei das Beschaffen von Bankinformationen nur bei Betrug und schwerer Steuerhinterziehung im Rahmen eines Strafverfahrens durch die zuständige Untersuchungsbehörde gestattet.
Dass den Steuerbehörden der direkte Zugriff auf Bankinformationen verwehrt sei, mache den Kern des Bankgeheimnisses aus. Es könne deshalb nicht sein, dass die ESTV direkt und unabhäng von der Zustimmung einer weiteren Behörde auf Bankinformationen zugreifen könne. Die CVP beantragt zu prüfen, ob für die Umsetzung der Amtshilfe eine von der ESTV unabhängige Amtshilfebehörde einzusetzen ist.
SP und Grüne möchten ausserdem, dass das Gesetz die Amtshilfe mit allen Staaten regelt – unabhängig von bilateralen oder multilateralen Abkommen. Zudem dürfe die Amtshilfe nicht auf Einzelfälle beschränkt werden.
Auf das “kaum praktikable und juristisch fragwürdige” Verbot der Amtshilfe bei gestohlenen Bankdaten sei zu verzichten. Ferner sei den amtshilfeersuchenden Staaten zu ermöglichen, gegen das Nichteintreten auf ein Ersuchen Beschwerde einzulegen.
tp

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